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Kundenservice für die Finanzbranche: Hohe Auflagen beim Datenschutz für externe Anbieter


Von Medienbüro Sohn

Hannover/Krefeld - Bankkunden werden mit günstigen Konditionen zum Wechsel verführt, guter Service dagegen ist das Mittel, den Anleger bei der Stange zu halten. Das Interesse an den E-Mail-Adressen der Kunden steigt. In der Oktoberausgabe des Fachmagazins TeleTalk http://www.teletalk.de raten Experten, unabhängig vom neuen Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) für jeden Kontaktkanal gesondert die Erlaubnis des Kunden einzuholen, wenn man ihn ansprechen wolle. Generell sollten die Daten des Kunden für diesen transparent genutzt werden. Finanzdienstleister kontaktieren ihre Kunden vorwiegend per Brief oder zunehmend per E-Mail und fassen anschließend telefonisch nach. Der Schutz von Kundendaten sei dabei nach Auffassung von Sitel, Dienstleister für Call- und Contact Center, von äußerster Wichtigkeit. „Sitel ist deshalb Mitglied der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD) in Bonn, da unsere Auftraggeber Geschäftsprozesse und damit auch die sensiblen Daten ihrer Geschäftskunden oder Endverbraucher an uns übertragen. In der Finanzbranche bekommt der Datenschutz aufgrund der Sensibilität und Schutzwürdigkeit der Daten, mit denen umgegangen wird, sicherlich noch einmal zusätzliches Gewicht“, betont Bernd Kraus, Operations Manager Financial Services bei Sitel http://www.sitel.de.
Thumb Beim Outsourcing sei das Datenschutzrecht bei der Übermittlung und Nutzung der Kundendaten zu beachten. „Um zu gewährleisten, dass dabei ein Höchstmaß an Sicherheit erreicht wird, beschäftigen wir eigens eine Datenschutzbeauftragte, die auch den Kontakt zur GDD hält“, so Kraus gegenüber TeleTalk. Zum Datenschutz gehörten über die generellen formalen Vorgaben hinaus dedizierte Zutrittsberechtigungen für die Mitarbeiter der einzelnen Projekte und für das notwendige Servicepersonal - wie etwa IT Support. „Ein Muss ist auch die schriftliche Datenschutzerklärung, die von allen Mitarbeitern unterschrieben und selbstverständlich eingehalten werden muss. Projekt-Außenstehende haben beispielsweise keinen Zutritt zum Bankenbereich bei Sitel und müssen eine schriftliche Sondergenehmigung einholen, die nicht automatisch erteilt wird“, sagt Kraus. Auch die erforderlichen IT-Applikationen stünden ausschließlich den Mitarbeitern der jeweiligen Projekte zur Verfügung, in denen diese Applikationen Anwendung finden. „Bei Finanzdienstleistungen etwa kann also nur von den für die hier erbrachten Services zugelassenen Mitarbeitern angesteuert werden. Zugang zu den Systemen finden diese ausschließlich über eine User-ID in Verbindung mit einem Passwort, das regelmäßig und unter Beachtung spezifischer IT-Sicherheitsregeln geändert werden muss“, so Kraus.


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