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Der Freie Berater: Wie wahrer Verbraucherschutz torpediert wird


Von Der Freie Berater Verlags GmbH & Co. KG

Der Freie Berater tritt mit „schweren Geschützen“ gegen Versicherer an

Seligenstadt – Februar 2011. Gemeinsam mit dem Hauptgesellschafter bietet Der Freie Berater seit 2010 die Dienstleistung, bestehende Verträge für Verbraucher zu kündigen und in der Folge Mehrerlöse bei den Gesellschaften zu erstreiten. Grundlage für die Aktivitäten von Der Freie Berater ist die aktuelle Rechtsprechung, welche die Rechte der Verbraucher stärkt und einen verlustfreien Ausstieg aus Verträgen ermöglicht. Lesen Sie in Der Freie Berater über die Folgen, mit denen man zu rechnen hat, wenn man sich für die Rechte der Verbraucher stark macht.
Thumb Was ist Verbraucherschutz? In Deutschland reden viele von Verbraucherschutz – und reden und reden. Die meisten kritisieren nur und zeigen mit dem Finger auf Andere. Konsequent ist das nicht gerade, denn meckern kann jeder. Die Frage, die nicht nur der Der Freie Berater sich stellt, lautet: Wer macht es besser und steht dann dafür auch ein? Da wird die Luft schon dünner auf dem „Verbraucherschutz-Olymp“, meint Der Freie Berater. Was passiert, wenn man sich aktiv und konsequent für die Rechte der Verbraucher stark macht, kann Der Freie Berater als Augenzeuge berichten, denn wir sitzen in der ersten Reihe, wenn es darum geht, die heißen Eisen anzupacken. Nun informiert Der Freie Berater seit gut zwölf Monaten über die Möglichkeit, sich sein Geld von den Instituten zurück zu holen. Mit seiner Dienstleistung ist Der Freie Berater in nur einem Jahr zu einem der größten Anbieter in diesem Bereich gewachsen. Da der direkte Weg, uns gegenüber zu treten, aufgrund der aktuellen Rechtsprechung für die Institute verbaut ist, begeben sie sich auf Nebenschauplätze und versuchen verzweifelt, unsere Arbeit über andere Wege zu boykottieren. Die Bausparkasse BHW war anscheinend der Ansicht, dass es für einen Anwalt unmoralisch sei, wenn er Verbraucher aus ihren Verträgen hilft und dafür sorgt, dass sie ihr Geld zurück bekommen. Also zeigte die BHW einen der mit uns kooperierenden Rechtsanwälte bei der zuständigen Anwaltskammer an. Die Rechtsabteilung der BHW hat sich dabei mächtig ins Zeug gelegt und so ziemlich jeden Punkt unseres Konzeptes angegriffen. Doch die Anwaltskammer antwortete der BHW, dass unser Vorgehen und damit auch das des Anwalts rechtlich in Ordnung sei. Die Kreativen der Stuttgarter Lebensversicherung kamen auf die gleiche Idee wie die BHW und zeigten unseren Rechtsanwalt ebenfalls bei der Anwaltskammer an. Antwort der Kammer: Die Vorgehensweise sei bekannt und einwandfrei. Die Bank Zwei Plus schlägt einen anderen Weg ein. Über Frankfurter Rechtsanwälte versucht sie, eine Unterlassungserklärung von uns zu bekommen und kündigt an, bei Nichtabgabe eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Die Fakten, die wir durch unsere Anwälte vortragen, um die Kunden aus ihren Verträgen verlustfrei herauszuholen, werden dabei nicht Gegenstand der Verhandlungen sein, denn diese sind unbestritten. Hier geht es um das Wettbewerbsrecht, welches unser Vorgehen verbiete. Die Atlantik Lux hat gleich alles gegeben. So hat diese Lebensversicherungsgesellschaft einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Hamburg eingereicht. Das Gericht hat diese jedoch nicht erlassen, sondern noch kurz vor Weihnachten einen Termin angesetzt. Auch hier geht es ausschließlich um wettbewerbsrechtliche Belange. Wieder sieht sich ein Anbieter als von uns schlecht behandelt oder verunglimpft. Eine inhaltliche Auseinandersetzung, wie unsere Leser sie aus Der Freie Berater kennen, gibt es erneut keine. Wie sollte es auch, denn immerhin hält sich Der Freie Berater an die Wahrheit und folgt nur der Rechtsprechung. Aus Sicht eines Versicherers mit einem Produkt zweifelhafter Qualität kann einem schon der Hintern auf Grundeis gehen, wenn man einsehen muss, dass die eigene Rechtsabteilung versagt hat. Das Fazit von Der Freie Berater ist klar: Hier wird offenbar händeringend nach einen Weg gesucht, das bevorstehende Desaster zu verhindern und uns mundtot zu machen. Denn dass sie versagt hat, ergibt sich aus dem Umstand, dass sich das bei Vermittlern aggressiv als stornofrei beworbene Produkt im Nachhinein als Kuckucksei herausgestellt hat. Der Freie Berater wird an dieser Stelle weiter über das Thema Verbraucherschutz berichten. Weitere aktuelle Artikel aus Der Freie Berater finden Sie unter www.derfreieberater.de. Über Der Freie Berater Der Freie Berater, die Finanzzeitschrift für Jedermann, wendet sich an die breite Verbraucherschaft. Aus diesem Grund wurde auch der Tenor entsprechend gewählt. Der Normalbürger soll die Berichte im Magazin Der Freie Berater mit Interesse und Freude studieren. Der Freie Berater ist nicht ein Medium mit dem Anspruch einer detaillierten Berichterstattung, das Juristen und Doktoren begeistern soll, sondern vielmehr ein Medium, um dem Verbraucher mit jeder einzelnen Ausgabe zu verdeutlichen, wie wichtig es ist, sich ausschließlich an freie und ungebundene Berater zu wenden. Sitz der Der Freie Berater Verlags GmbH & Co. KG ist Seligenstadt. Kontakt: Der Freie Berater Verlags GmbH & Co. KG Michael Sielmon Steinheimer Str. 117 D-63500 Seligenstadt Telefon: +49 (0)6182 – 9938-400 Telefax: +49 (0)6182 – 9938-444 info@derfreieberater.de http://www.derfreieberater.de


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Michael Sielmon (Tel.: 061829938400), verantwortlich.

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