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Die Metamorphosen des Grünen Punktes - DSD-Müllmonopol will Gewinne erwirtschaften


Von Medienbüro Sohn

Köln - "Die Duales System Deutschland AG (DSD AG) wird auf Grund der Forderungen des Bundeskartellamts die kartellartige Struktur des Unternehmens auflösen und sich für den Kapitalmarkt öffnen. In Verhandlungen mit dem Bundeskartellamt hat sich erwiesen, dass dies der einzige verantwortbare Weg ist, eine Untersagung abzuwenden und damit den dauerhaften Fortbestand des Unternehmens zu ermöglichen", teilte DSD auf einer Pressekonferenz in Köln mit. Vor diesem Hintergrund habe der Aufsichtsrat bei seiner Sitzung am 11. Oktober 2004 in Abstimmung mit dem Bundeskartellamt folgende Entscheidungen getroffen:
Thumb 1. Großunternehmen des Handels und der Industrie sollen aus dem Kreis der Aktionäre ausscheiden. Den Aktionären wird ein entsprechendes Angebot zur Übernahme der Aktien vorgelegt. 2. Die bisherigen Stillen Beteiligungen von Unternehmen des Handels und der Industrie werden gekündigt. Damit entfallen künftig die bisher an Stille Gesellschafter geleisteten Zinszahlungen. 3. Der Anteil der verbleibenden bisherigen Aktionäre am Stammkapital wird auf unter 25 Prozent zurückgeführt. Hierfür erfolgt erforderlichenfalls eine Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre. 4. Bis zur Herstellung von Streubesitz der Aktien durch einen Börsengang oder eine vergleichbare Platzierung am Kapitalmarkt werden die durch die Kapitalerhöhung geschaffenen Aktien durch einen neutralen Investor übernommen, der nicht Kreisen verbunden ist, die mit der Umsetzung der Verpackungsverordnung befasst sind. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gebeten, unverzüglich in Verhandlungen mit geeigneten Institutionen einzutreten. 5. Als Voraussetzung für die Herstellung der Börsenfähigkeit werden künftig Gewinnausschüttungen des Unternehmens zugelassen. 6. Die Regelung der Satzung der DSD AG, wonach die Aufsichtsratsmitglieder von den durch die Verpackungsverordnung verpflichteten Kreisen entsandt werden, wird aufgehoben. Der Aufsichtsrat wird nach der Kapitalerhöhung von 6 auf 12 Mitglieder erweitert, wobei die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder im Amt bleiben. 7. Von der DSD AG eingelegte Rechtsmittel gegen die Zulassung von Konkurrenzsystemen nach § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung werden zurückgezogen. Das Bundeskartellamt habe in Aussicht gestellt, das anhängige Untersagungsverfahren gegen die DSD AG einzustellen, wenn die notwendigen Maßnahmen bis zum Jahresende umgesetzt oder in unumkehrbarer Weise eingeleitet worden sind. An der Vormachtstellung des DSD bei der Entsorgung von Verkaufsverpackungen ändern die Entscheidungen allerdings nichts. Kritiker des Grünen Punktes fordern daher vom Kartellamt weitergehende Maßnahmen, um das Müllmonopol endlich in die Schranken zu weisen. Der Grüne Punkt beherrsche als Systemanbieter immer noch rund 94 Prozent des Marktes - als Nachfragemonopol, wenn es um Entsorgungsdienstleistungen und auch als Angebotsmonopol bei der Vergabe des Grünen Punktes, um Handel und Industrie von den Rücknahmepflichten für Verpackungsabfall zu befreien. Noch bis vor kurzem betonte der Müllmonpolist seine Gemeinwohlorientierung und das Non-Profit-Prinzip. "Jetzt geht der Grüne Punkt an die Börse, will Gewinne erwirtschaften und muss für die Investoren eine ordentliche Rendite erwirtschaften. Konkurrenzsysteme hatten bislang aber nicht einmal den Hauch einer Chance, einen wesentlichen Marktanteil bei der Verpackungsentsorgung zu bekommen. Wie soll sich das ändern, wenn das Kartellamt nicht eingreift und das DSD-Monopol zerschlägt", fragt sich ein Brancheninsider. Das Untersagungsverfahren des Bundeskartellamtes dürfe auf keinen Fall eingestellt werden. DSD-Chef Hans-Peter Repnik habe doch das Monopol immer gerechtfertigt mit dem Hinweis, sein Unternehmen sei ein gemeinwohlorientiertes Selbsthilfeunternehmen der Wirtschaft mit Non-Profit-Prinzip und dürfe deshalb nicht unter die strengen Regeln des Wettbewerbsrechts fallen. Jetzt könne das DSD Gewinne erwirtschaften und sei aber immer noch klar ein Monopolist. Der Direktor des Bundeskartellamtes, Franz Heistermann, hatte in einem Fachvortrag auf dem Würzburger Verpackungsforum Ende vergangenen Jahres die gravierenden Wettbewerbsverzerrung bei der Entsorgung von Verkaufsverpackungen kritisiert. Man beobachte sehr genau, welches Marktpotenzial die DSD-Konkurrenzsysteme in nächster Zeit erreichen könnten. Und hier sehen Abfallexperten den eigentlichen Nachholbedarf. "Das Bundeskartellamt ist sich der Tatsache bewusst, dass sich mit der Veränderung in der Anteilseignerstruktur der Kartellcharakter des Unternehmens verändert, aber damit nicht quasi automatisch die marktbeherrschende Stellung beseitigt wird, die DSD auf dem Markt für die Rücknahme von Verkaufsverpackungen nach wie vor hat. DSD unterliegt daher weiterhin der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht", teilte das Kartellamt in einer Pressemitteilung mit. "Das Bundeskartellamt ist mit der stärker wettbewerbsorientierten Entwicklung bei DSD sehr zufrieden. Der Fall zeigt insbesondere, dass Wettbewerb nicht nur ein abstraktes Leitmotiv für wirtschaftliches Handeln ist, sondern letztlich den Verbrauchern Vorteile bringt", so Kartellamtspräsident Ulf Böge. Nach seiner Einschätzung habe die Bereitschaft von Vorstand und Aufsichtsrat der DSD, mit dem kooperativen Konsensmodell von DSD zu brechen und sich dem Wettbewerb mit allen Chancen aber auch Risiken zu stellen, ganz entscheidend zu dieser Lösung beigetragen. "Das Bundeskartellamt hat in Aussicht gestellt, das noch anhängige Untersagungsverfahren gegen die DSD AG einzustellen, wenn die Jahreshauptversammlung den Beschluss des Aufsichtsrates abgesegnet hat und bis Ende des Jahres die notwendigen Maßnahmen unumkehrbar eingeleitet worden sind."


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