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E-Bilanz: Frühzeitig darauf vorbereiten mit DATEV


Von DATEV eG

Umstellung macht auch Prozessänderungen bei Mandanten notwendig

Umstellung macht auch Prozessänderungen bei Mandanten notwendig Nürnberg, 16. Mai 2011: Die E-Bilanz wird im Rahmen der E-Government-Initiative nach wie vor heftig diskutiert. ...
Thumb Nürnberg, 16. Mai 2011: Die E-Bilanz wird im Rahmen der E-Government-Initiative nach wie vor heftig diskutiert. Während sich die Finanzbehörden Bürokratieabbau und Kostenersparnis von der elektronischen Bilanz versprechen, befürchten berufsständische Verbände und Kammern das gläserne Unternehmen und eine Menge zusätzlichen Aufwand. Fakt ist jedoch, dass die elektronische Bilanz den Datenaustausch mit den Finanzbehörden technisch auf ein anderes Niveau heben wird. Steuerberater sollten sich auf die kommende Umstellung vorbereiten, denn auf ihren Kanzleien wird die Hauptlast der Anpassungen liegen. Die DATEV eG beobachtet seit Jahren die laufenden E-Government-Projekte und bringt zusammen mit den berufsständischen Organisationen ihrer Mitglieder Praxisaspekte in die Umsetzung ein. Dadurch ist sie auch für die notwendigen Umstellungen zur E-Bilanz gerüstet. Im Rahmen einer Pilotphase der Finanzverwaltung, die seit Anfang Februar läuft, können Jahresabschlüsse freiwillig elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden. DATEV begrüßt die Vorschaltung dieser Pilotphase vor der endgültigen verpflichtenden Einreichung, denn dadurch lassen sich die Verfahren testen und gegebenenfalls Lösungen finden, die praxisgerechter sind. Diese Ergebnisse sind nun abzuwarten. Nach den aktuellen Plänen werden sich die durch die E-Bilanz notwendig werdenden Veränderungen bisweilen auch durch den gesamten Mandantenbetrieb ziehen. Eine frühzeitige Analyse der Auswirkungen und Anpassung der Prozesse ist daher deutlich vor Beginn des betroffenen Geschäftsjahres geboten. Die DATEV wird dabei mit Software und auf Wunsch mit Beratung, gegebenenfalls zusammen mit dem Steuerberater direkt beim Mandanten, unterstützen. Nach derzeitigem Stand müssen bis zum 01. Januar 2012 die Prozesse in der Kanzlei und bei den Mandanten an die neuen Erfordernisse angepasst sein, spätestens nach der Sommerpause sollte also mit der Vorbereitung begonnen werden. "Im ersten Schritt muss die Finanzbuchführung so eingestellt werden, dass die von der Finanzverwaltung geforderten Informationen in der entsprechenden Detailtiefe möglichst schon in der Buchführung gesammelt werden", erklärt Lars Meyer-Pries, bei der DATEV Leiter in der Entwicklung der Rechnungswesen-Programme. Dadurch können aufwändige Nacharbeiten zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung und Steuererklärung vermieden werden. "Für die Erstellung und Übertragung der eigentlichen E-Bilanz wird die DATEV dann+ eine Programmlösung anbieten, die in die bestehenden Abschlusserstellungsprozesse integriert ist", so Meyer-Pries. Die Genossenschaft kann für die Übermittlung der E-Bilanzen dann wie gewohnt sichere Übertragungswege zur Verfügung stellen. Auch die Archivierung der Daten wird übernommen. Das DATEV-Rechenzentrum in Nürnberg dient dabei als Informations- und Datendrehscheibe sowie als digitales Archiv auf höchstem Sicherheitsniveau. Die komplette Pressemitteilung finden Sie im DATEV-Pressearchiv unter: http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=121037 DATEV eG Claudia Specht Paumgartnerstr. 6 ? 14 90429 Nürnberg claudia.specht@datev.de 0911 319-1450 http://www.datev.de/presse


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