PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

Welche Abfindungen zahlen Arbeitgeber heutzutage im Zusammenhang mit der Kündigung von Arbeitsverhältnissen.


Von Bredereck & Willkomm

Wann lohnt sich die Erhebung einer Kündigungsschutzklage.

Wann lohnt sich die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Nach einer Umfrage des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) über die Höhe von Abfindungen erhielten die meisten Befragten eine Abfindung in Höhe von 5.000,00 EUR bis 10.000,00 EUR. ...
Thumb Nach einer Umfrage des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) über die Höhe von Abfindungen erhielten die meisten Befragten eine Abfindung in Höhe von 5.000,00 EUR bis 10.000,00 EUR. Es kann sich also lohnen gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht zu erheben und um eine Abfindung zu kämpfen. Man hat keineswegs automatisch mit einer Kündigung einen Anspruch darauf, eine Abfindung zu bekommen (Ausnahme: Die Abfindung ergibt sich aus einem Sozialplan). Zwar hat der Gesetzgeber geregelt, dass ein Arbeitgeber im Kündigungsschreiben gleich eine Abfindung anbieten kann, wenn der gekündigte Arbeitnehmer dafür auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Davon machen aber die wenigsten Arbeitgeber Gebrauch. Eine angemessene Abfindung ist in der Regel nur im Kündigungsschutzprozess zu erstreiten oder besser: zu verhandeln! Denn in der Regel werden Abfindungen durch einen Vergleich vereinbart und dieser ist eben Verhandlungssache. Die meisten Kündigungen in Betrieben mit regelmäßig mehr als zehn Mitarbeitern sind rechtlich angreifbar. Die Gerichte stellen sehr hohe Anforderungen an die Wirksamkeit von Kündigungen. Die Kündigungsschutzklage ist dann Ihr einziges Druckmittel: Stellt das Gericht nämlich fest, dass die Kündigung unwirksam war, muss der Arbeitgeber Sie weiter beschäftigen. Um dies zu umgehen, bieten die Arbeitgeber lieber Abfindungen an. Der Arbeitgeber kauft sich quasi von seiner Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung frei. Als "Faustformel" für die Abfindungshöhe gilt ein halbes Bruttogehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Mit Verhandlungsgeschick ist auch eine weitaus höhere Abfindungssumme möglich. Das Prozedere bis zum Vergleichsabschluss und zur Vereinbarung über die endgültige Abfindungssumme lässt sich am besten mit dem Wort "Verhandlungspoker" beschreiben. Um eine möglichst hohe Abfindung zu erreichen, sollte man sich daher an professionelle Pokerspieler, z.B. Fachanwälte für Arbeitsrecht, wenden. Dies muss unverzüglich, nachdem Sie die Kündigung erhalten haben, geschehen. Ihr einziges Druckmittel, die Kündigungsschutzklage, können Sie nur innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erheben. Danach gilt die Kündigung als akzeptiert und die Chance auf eine mögliche Abfindung ist vertan. Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck Willkomm Rechtsanwälte Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin (U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten) Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden (S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse) Zweigstelle Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin (S-Bahnhof Marzahn) Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam Tel. (030) 4 000 4 999 Mail: Fachanwalt@Arbeitsrechtler-in.de Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitnehmer: -Vertretung in Kündigungsschutzprozessen -Vertretung bei Statusklagen (Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft für sogenannte "Scheinselbständige" ) -Vertretung bei Streitigkeiten über Arbeitsentgelt -Vorbereitung und Beratung bei Aufhebungsverträgen -Beratung zu Abmahnungen und zum Vorgehen bei Erhalt einer unberechtigten Abmahnung -Beratung zu Arbeitsverträgen -Beratung und Vertretung bei innerbetrieblichem Mobbing oder Bossing -Beratung zu Versetzung und Änderungskündigung -Beratung und Vertretung in Zeugnisstreitigkeiten -Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitgeber: -Gestaltung von Arbeitsverträgen -Überarbeitung von Arbeitsverträgen -Handlungsanleitungen für den Umgang mit Arbeitsverträgen -Vorbereitung von Kündigungen, Vertretung im Kündigungsschutzprozess -Vorbereitung und Beratung von Aufhebungsverträgen -Beratung zu Abmahnungen und zum gerichtsfesten Verfassen von Abmahnungen -Beratung des Arbeitgebers bei innerbetrieblichem Mobbing, oder Mobbingvorwürfen des Arbeitnehmers -Beratung zum Direktionsrecht (Weisungsrecht) und zu Versetzung, Änderungskündigung -Beratung und Vertragsgestaltung zum Schutz der Betriebsgeheimnisse -Beratung zu (nachvertraglichen) Wettbewerbsverboten -Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht -Beratung bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat -Beratung bei Verhandlungen mit dem Personalrat -Betriebsverfassungsfragen und Mitbestimmungsrechte -Beratung und Begleitung bei der Verhandlung von Sozialplänen, Interessenausgleichen, Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen -Schlichtung -Vertretung im Verfahren vor den Einigungsstellen -Begleitung und Beratung bei Betriebsratswahlen im Unternehmen -Gestaltung und Beratung bei Abschluss von Verträgen mit freiberuflichen Mitarbeitern -Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, Begleitung bei der Verhandlung von Handelsvertreterverträgen -Kündigung von Handelsvertreterverträgen Bredereck & Willkomm Alexander Bredereck Am Festungsgraben 1 10117 Berlin Bredereck@recht-bw.de 030 4000 4999 http://www.recht-bw.de


Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Bewertung dieser Pressemitteilung 5 Bewertung dieser Pressemitteilung 2 Bewertungen bisher (Durchschnitt: 4)
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Alexander Bredereck, verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 570 Wörter, 5377 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!