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BGH-Urteil vom 26.1.2005 erschwert Factoring und Zessionskredite


Von HANSEKONTOR

Schlag gegen den Mittelstand in Deutschland

Die Finanzierungsfähigkeit des dt. Mittelstandes ist seit einigen Jahren durch Bankenprobleme und Basel II verkompliziert. Die Gerichte und der Gesetzgeber bringen statt Erleichterungen nur weitere Hindernisse bei klassischen Finanzierungsformen, mit der Folge steigender Zinsen und Risikolagen.
Thumb Ein aktuelles BGH-Urteil sorgt aktuell für erhöhten Anpassungsdruck bei Factoringverträgen und Zessionskrediten. Individualität ist somit gefragt. Benachteiligt davon wird der kleine Mittelstand, dem weniger Standard-Factoringverfahren zukünftig zur Verfügung gestellt werden dürften, da die Rechtslage für den Factor ein erhöhtes Risiko bedeutet. Ursache dafür ist das BGH-Urteil vom 26.01.2005 zum § 354a HGB und darin insbesondere der Passus "c) Der § 406 BGB findet im Falle des § 354a HGB keine Anwendung". Das komplette Urteil ist im Internet auf der BGH Seite unter BGH-Urteile in 2005 und dem Aktenzeichen VIII ZR 275/03 OLG Hamburg LG Hamburg nachzulesen. Es gibt insofern Handlungsbedarf bei bestehenden Factoringverträgen zu reagieren und bei Neuverträgen die erwarteten Schwachstellen abzustellen. Die notwendigen individuellen Anpassungen und Lösungen bedürfen eines Factoringfachmaklers. Das HANSEKONTOR aus Hamburg bietet seine Hilfe an. Autor: Michael Boomhuis Geschäftsf.Gesellschafter m.boomhuis@hansekontor-makler.de HANSEKONTOR Maklergesellschaft mbH Gotenstraße 10, 20097 Hamburg Tel.++49 (0)40 238 504 06 Fax:++49 (0)40 238 504 03 Mobil: 0170/ 804 38 69


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Michael Boomhuis, verantwortlich.

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