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VDEB warnt: Investitionsfeindliche Abschreibungsfrist für Software gefährdet Wachstum


Von VDEB

Der Verband der EDV-Software- und -Beratungsunternehmen (VDEB) verurteilt die Pläne von Bund und Ländern, die Abschreibungsfrist für Software auf 10 Jahre oder mehr festzulegen. Auf Initiative des VDEB wird die FDP-Bundestagsfraktion eine 'Kleine Anfrage' an die Bundesregierung stellen und Aufklärung über die Pläne des Bundesfinanzministeriums fordern.
Thumb Hannover, 14. März 2005. Bisher gibt es keine bundeseinheitliche Regelung, wie Unternehmen ihre Investitionen in Softwaresysteme abschreiben müssen. Dies soll sich nun ändern. Einen ersten Schritt hat die Bremer Finanzverwaltung mit ihrem Erlass vom 13. September 2004 (S 2172 - 5968 -110) getan, in dem eine 10jährige lineare Abschreibungsfrist für "System-Software" bzw. "umfassende Softwaresysteme" festgesetzt wird. Dies ist aber nur der Anfang, um zu einer bundesweiten Regelung der Abschreibungsfristen von Software zu kommen. Nach Auskunft eines Mitarbeiters des Bundesministeriums der Finanzen gegenüber dem VDEB gehen die eigenen Vorstellungen noch weiter, so ist dort für ERP-Systeme sogar eine 12jährige Abschreibungsfrist geplant. Bisher haben sich die Finanzämter bei den Abschreibungen für Software zumeist an denen der Hardware orientiert. Dies bedeutet in der Regel einen Abschreibungszeitraum von vier bis sieben Jahren. Bund und Länder wollen aber nicht nur die Abschreibungsdauer verlängern, sondern auch zusätzliche Aufwendungen, die beim Erwerb und der Einführung einer Software entstehen, abschreibungspflichtig machen. Dies umfasst die EDV-Beratung, die Kosten der Implementierung, die Schulungsaufwendungen und die betriebseigenen Personalkosten, etwa für Administratoren, bis zur Anwendungsreife eines neuen Softwaresystems. Spätere Updates einer Software sollen dagegen als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben bewertet werden. Der VDEB hat nach Bekanntwerden des Bremer Erlasses eine Umfrage unter seinen Mitgliedern und Partnern durchgeführt. Das Stimmungsbild ist dabei eindeutig. Die Investitionen in Software können und sollen nicht mit solchen wie etwa für Maschinen im produzierenden Gewerbe gleichgesetzt werden. Eine Abschreibungsfrist von fünf Jahren wird als realistisch angesehen. Eine deutlich längere Abschreibungsfrist hätte zur Folge, daß sich mittelständische Unternehmen eher an den Abschreibungsfristen orientieren und damit Neuinvestitionen hinauszögern. Auch wird der Verwaltungsaufwand für die Ermittlung der zusätzlichen Aufwendungen als unnötig und kostentreibend kritisiert. Das Bundesfinanzministerium könne ebenfalls nicht sehenden Auges einer Abschreibungspraxis zustimmen, die auf eine Restabschreibung von 50 Prozent der Investitionskosten nach 5 Jahren hinausläuft, wenn ein Softwaresystem früher ersetzt werden muß. Die Softwarehersteller sehen sich zudem von einem Trend bedroht, bei dem Unternehmen, die eine neue Software einführen wollen, nun eher Leasing- und Mietkauf-Modelle aufgrund der sofortigen Abschreibungsmöglichkeiten von ihnen einfordern werden. Hiermit ginge das unternehmerische Risiko aber zunehmend auf die Softwarehersteller und Leasingunternehmen über. De facto würde es die Abschreibungsproblematik zudem nur verlagern. Der Vorsitzende des VDEB, Oliver Grün, zeigt sich entsprechend entrüstet: "Insgesamt stellt sich die Frage, warum das Bundesfinanzministerium einer der wenigen Wachstumsbranchen in Deutschland zusätzliche Steine in den Weg legen will und dabei die mittelständischen Unternehmen in besonderer Weise schlechter stellen wird. Wir sprechen hier von einen Zuwachs in der IT-Branche von mehr als 4 Prozent in 2005, der gefährdet ist." Als erste Reaktion hat der VDEB die FDP-Bundestagsfraktion über die Pläne von Bund und Ländern zu den Abschreibungsplänen informiert. Die Liberalen haben schnell reagiert und zwischenzeitlich eine 'Kleine Anfrage' an die Bundesregierung mit 15 Einzelfragen verabschiedet. Auch dort sieht man in der geplanten Abschreibungsfrist ein erhebliches Investitionshindernis. Unverständlich ist es auch, warum eine Befragung der Branchenvertreter bei einer solch weitreichenden Entscheidung seitens des Bundesfinanzministeriums bisher nicht erfolgt ist. Marc Houben, Zeichen: 4.213 (inkl. Leerzeichen) Hintergrundinformationen VDEB - Kompetenz, die verbindet. Der Verband der EDV-Software- und -Beratungsunternehmen e.V. (VDEB) vertritt die Interessen des IT-Mittelstands, speziell der kleinen und mittleren Software- und EDV-Beratungsunternehmen, in der Bundesrepublik Deutschland. Ziel der Arbeit des Verbandes ist die verstärkte Zusammenarbeit der mittelständischen IT-Unternehmen. Die Interessen der Mitglieder werden durch eine gemeinsame Fach- und Öffentlichkeitsarbeit zum Ausdruck gebracht. Der VDEB ist beim Deutschen Bundestag akkreditiert. Weitere Informationen: VDEB Verband der EDV-Software- und -Beratungsunternehmen e.V. Marc Houben Feldstr. 40 52070 Aachen Telefon: 0241/1890558 Telefax: 0241/1890555 E-Mail: kontakt@vdeb.de Internet: www.vdeb.de Unser aktuelles Bildmaterial für Ihre Pressemeldung finden Sie unter: www.vdeb.de/presse_bilder.htm


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