Besserer Verbraucherschutz bei der Vermittlung von Finanzanlageprodukten
Von Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi)
Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) fordert die Bundesregierung auf, an ihrem Gesetzesentwurf zum Finanzanlagenvermittlerrecht festzuhalten. Im Gesetzesvorschlag ist die Aufsicht der Vermittler durch die Gewerbeämter vorgesehen.
Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) fordert die Bundesregierung auf, an ihrem Gesetzesentwurf zum Finanzanlagenvermittlerrecht festzuhalten. Im Gesetzesvorschlag ist die Aufsicht der Vermittler durch die Gewerbeämter vorgesehen.
"Besseren Verbraucherschutz für Kunden von Finanzanlageprodukten kann es nur geben, wenn auf dem Vermittlermarkt Wettbewerb stattfindet. Eine ausschließliche Ausrichtung am Bankenrecht, wie von dem Bundesrat und der Opposition im Deutschen Bundestag gefordert, würde hingegen zu spürbar weniger Wettbewerb führen. Viele Vermittler müssten aus dem Markt ausscheiden, weil sie eben keine Banken sind und entsprechende bürokratische Voraussetzungen gar nicht erfüllen könnten. Darum sprechen wir uns für den Vorschlag der Bundesregierung aus", so Werner Küsters, Präsident des BDWi.
"Die Gewerbeämter haben sich bereits bei der Aufsicht der Versicherungsvermittler bewährt. Es spricht nichts dagegen, diese Erfahrungen auch bei der Aufsicht der Finanzanlagevermittler zu nutzen", so Küsters.
Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi)
Ralf-Michael Löttgen
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10117 Berlin
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05.07.11
05. Jul 11
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