Steuerberater lagern Leistungen aus
Von ADP
Nach der Erlaubnis für die DATEV , mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft zu betreiben, muss sich der Steuerberater verstärkt fragen, welche Dienstleistungen er noch selbst für seine Mandanten abwickeln möchte oder ob es nicht sinnvoller und wirtschaftlicher wäre, diese auszulagern.
Insbesondere für die Lohn- und Gehaltsberechnung gibt es eine überzeugende Alternative. Diese rechnet sich in der Regel für den Steuerberater nicht. Durch Zusammenarbeit mit dem regionalen ADP Personal Partner können Steuerberater ihren Mandanten einen echten Mehrwert für den Personalbereich anbieten. Dabei übernimmt der ADP Personal Partner die Lohn- und Gehaltsabrechnung als externer Dienstleister und bietet darüber hinaus den Mandanten bei Bedarf zusätzliche Leistungen im Personalmanagement an.
Die Zusammenarbeit mit ADP Personal Partner ist für den Steuerberater kein Grund zur Sorge, denn der ADP Personal Partner arbeitet ausschließlich im Personalbereich und versteht sich als Partner der Steuerberater. Die Geschäftsbeziehung zwischen Steuerberater und seinen Mandanten bleibt dabei unangetastet. Die für die Finanzbuchhaltung notwendigen Daten aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung werden dem Steuerberater als Datensätze vom ADP Personal Partner kostenfrei zur Verfügung gestellt. Mehr Informationen finden sie unter www.heuer-personal.de .
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03.04.2005
03. Apr 2005
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Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Karl-Heinz Heuer, verantwortlich.
Pressemitteilungstext: 177 Wörter, 1372 Zeichen. Artikel reklamieren
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