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Weltweite Internet-Beschwerdestelle nimmt Hinweise künftig auch auf Französisch entgegen


Von naiin - no abuse in internet e.V.

Bereits seit über 10 Jahren können Internet-Nutzer illegale Inhalte, auf die sie beim Surfen im weltweiten Datennetz zufällig gestoßen sind, bei "no abuse in internet" (naiin) melden. Die gemeinnützige Nichtregierungsorganisation prüft diese dann und...
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Berlin, 18.07.2011 - Bereits seit über 10 Jahren können Internet-Nutzer illegale Inhalte, auf die sie beim Surfen im weltweiten Datennetz zufällig gestoßen sind, bei "no abuse in internet" (naiin) melden. Die gemeinnützige Nichtregierungsorganisation prüft diese dann und geht zusammen mit den zuständigen Internet-Anbietern sowie Strafverfolgungsbehörden gegen diese vor. Nun können auch französisch-sprachige Internet-Nutzer die Beschwerdestelle in ihrer Muttersprache nutzen und mit wenigen Klicks Hinweise an naiin übermitteln. Hierzu hat naiin nun eine französisch-sprachige Version seiner Website und Internet-Beschwerdestelle gelauncht.

Mit dieser reagiert die Organisation, die von Netzgemeinde und Internet-Wirtschaft getragen wird, auf das wachsende Interesse aus den frankophonen Ländern an Möglichkeiten, illegale Internet-Inhalte schnell und ohne Medienbrüche zu beanstanden. "Bereits seit mehreren Jahren erhalten wir immer mehr Hinweise aus den frankophonen Regionen. Mit der neuen Sprachversion wollen wir französisch-sprachigen Internet-Nutzern nun die Handhabung unserer Internet-Beschwerdestelle erleichtern und zugleich auch Sprachbarrieren weiter abbauen", erklärt Dennis Grabowski, 1. Vorsitzender von naiin.

Hinweise, die bei der naiin-Beschwerdestelle eingehen, werden zunächst einer juristischen Prüfung unterzogen und qualifiziert. Bestätigt sich im Rahmen der Prüfung der Verdacht des Hinweisgebers im Hinblick auf die Rechtswidrigkeit der Inhalte, setzt naiin die zuständigen Internet-Anbieter und Strafverfolgungsbehörden über den Fund in Kenntnis und leitet Maßnahmen gegen die Inhalte ein.

Umfragen von naiin haben ergeben, dass 94 Prozent der Hinweisgeber, vermeintlich illegale Zufallsfunde nicht bei Strafverfolgungsbehörden anzeigen. Lediglich zwei Prozent melden diese neben der naiin-Beschwerdestelle auch der Polizei. Grund hierfür ist, so geben 71 Prozent der Hinweisgeber an, dass sie sich nicht sicher seien, ob die von ihnen beanstandeten Inhalte tatsächlich gegen geltendes Recht verstoßen. Weitere 17 Prozent sagen, dass sie auf Anhieb keine einfache Möglichkeit gefunden hätten, sich online an eine Behörde zu wenden. 6 Prozent der Hinweisgeber führen an, in diesem Bereich schlechte Erfahrungen mit der Polizei gesammelt zu haben.

Die französisch-sprachige Version der naiin-Website und der Internet-Beschwerdestelle ist ab sofort unter www.naiin.org/fr/ abrufbar.


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