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Studie zur anwaltlichen Vergütungsvereinbarung gestartet


Von Soldan

Soldan Institut befragt mehr als 5.000 Rechtsanwälte

Thumb (Essen – 25. April 2005 ) – Für die deutsche Anwaltschaft wird am 1.7.2006 eine neue Ära beginnen: Mit diesem Tag hebt der Gesetzgeber die seit vielen Jahrzehnten vertrauten gesetzlichen Anwaltsgebühren für die außergerichtliche Beratungstätigkeit ersatzlos auf. In diesem wichtigen Tätigkeitsbereich der Anwaltschaft tritt an die Stelle der Tarifvergütung des RVG die zwischen Rechtsanwalt und Mandant frei ausgehandelte und vereinbarte Vergütung. Kommt es nicht zu einer solchen Vergütungsvereinbarung, stehen die Gerichte künftig vor der schwierigen, vom Gesetzgeber bewusst gestellten Aufgabe, die sich allein nach Marktkriterien bestimmende „übliche Vergütung“ eines Rechtsanwalts festzustellen. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen hat das Soldan Institut für Anwaltmanagement im April 2005 mit der umfangreichen Befragung von mehr als 5.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten begonnen, die Auskunft über den Einsatz von Vergütungsvereinbarungen in ihrer Berufspraxis geben sollen. Neben bevor-zugten Vergütungsmodellen, Methoden der Preisfindung und der Höhe der Honorare wird auch die Einstellung der Anwaltschaft zu aktuellen Entwicklungen wie dem Factoring von Vergütungsforderungen, Preisvereinbarungen mit Versiche-rungsunternehmen oder erfolgsorientierten Vergütungen abgefragt. Bundesrechtsanwaltskammer und Deutscher Anwaltverein unterstützen dieses bislang aufwändigste Forschungsvorhaben des Soldan Instituts für Anwaltmanagement. RA Dr. Matthias Kilian, Vorstandsmitglied des Instituts: „Wir bitten alle in die Stichprobe fallenden Rechtsanwälte, sich an der Befragung zu beteiligen. Eine rege Beteiligung liegt im Interesse der gesamten Anwaltschaft. Ein Mehr an Wissen über uns selbst erleichtert es, auf die neuen Herausforderungen zu reagieren und die sich ergebenden Möglichkeiten optimal zu nutzen. Es ist für den Berufs-stand unverzichtbar, in diesem sensiblen Bereich mit Gerichten und Marktteil-nehmern, aber auch dem Gesetzgeber informiert zu kommunizieren.“ Die Ergebnisse der Befragung wird das Soldan Institut für Anwaltmanagement nach einer sorgfältigen Auswertung der erhobenen Daten im Spätherbst 2005 präsentieren.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Dr. Alfried Große, verantwortlich.

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