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Tanken, Waschen und Shoppen mit der Westfalen-Compact-Card


Von Westfalen AG

Neues Angebot für Privatkunden und Firmen-Incentives

Neues Angebot für Privatkunden und Firmen-Incentives Seit kurzem bietet die Westfalen AG, Münster, an ihren 260 Tankstellen in Nordwest-Deutschland Prepaid-Karten für Privat- und Gewerbekunden. Die neue Westfalen-Compact-Card kann mit Beträgen von fünf bis 150 Euro aufgeladen werden. ...
Thumb Seit kurzem bietet die Westfalen AG, Münster, an ihren 260 Tankstellen in Nordwest-Deutschland Prepaid-Karten für Privat- und Gewerbekunden. Die neue Westfalen-Compact-Card kann mit Beträgen von fünf bis 150 Euro aufgeladen werden. Damit beziehen die Nutzer alle Waren und Dienstleistungen der Westfalen- und Markant-Tankstellen: vom neuen Kraftstoff E10 über die lackschonende Autowäsche Lotuspflege bis hin zu den italienischen Premium-Kaffee-Spezialitäten von Segafredo. Aufgeladen werden kann die Karte an jeder Station mit Bargeld, EC- oder Kreditkarte. Die Westfalen-Compact-Card ist durch einen vierstelligen, nur dem Nutzer bekannten PIN-Code gegen Missbrauch geschützt. Deshalb entsteht bei Verlust kein Schaden. Im Gegenteil: Mit der Quittung der letzten Aufladung und dem PIN-Code kann das Guthaben auf eine neue Karte übertragen werden. Kundenbezogene Stammdaten werden für die Karte von der Westfalen AG nicht gespeichert. Die Karte ist kostenlos und mindestens drei Jahre gültig. Die Westfalen-Compact-Card ist ein ideales Geschenk für Vielfahrer. Oder für junge Autofahrer, denen ihre Eltern ein bestimmtes Budget für Kraftstoffe zur Verfügung stellen wollen. Besonders geeignet ist die Westfalen-Compact-Card auch für Firmen-Incentives. Bislang mussten Unternehmen, die ihren Mitarbeitern die bis 44 Euro steuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezüge zukommen lassen wollten, diese auf Gutscheinen exakt benennen (zum Beispiel: 28,5 Liter Superbenzin). Nach drei Grundsatzurteilen des Bundesfinanzhofs vom 11. November 2010 zu § 8 Abs. 2 EStG ist es nun ausreichend, lediglich den Gegenwert von 44 Euro anzugeben und sicherzustellen, dass der Gutschein ausschließlich für Sachbezüge und nicht für Bargeld in Anspruch genommen werden kann. "Für die Unternehmen bringt die geänderte lohnsteuerrechtliche Würdigung von Gutscheinen eine riesige Erleichterung", freut sich Joachim Burbank, Leiter Card Service im Geschäftsbereich Tankstellen der Westfalen AG. Um die Einhaltung der lohnsteuerrechtlichen Vorgaben sicherzustellen, empfiehlt Burbank den Unternehmen, die Abwicklung vorab mit ihren steuerrechtlichen Beratern zu klären. Bildunterschrift (Foto: Westfalen AG): Mit der neuen Westfalen-Compact-Card können Firmen ihren Mitarbeitern steuer- und sozialversicherungsfreie Sachleistungen zukommen lassen Westfalen AG Jürgen Erwert Industrieweg 43 48155 Münster presse@westfalen-ag.de 0251/695-305 http://www.westfalen-ag.de


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