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Umsatzsteuerschuld bei Rechnungen


Von MWS-Buchhaltungsservice

Nach dem Urteil des BFH vom 17.02.2011 haftet der leistende Unternehmer auch dann für unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer, wenn die von ihm ausgestellte Rechnung nicht alle gesetzlich vorgegebenen Rechnungsmerkmale enthält.

Nach dem Urteil des BFH vom 17.02.2011 haftet der leistende Unternehmer auch dann für unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer, wenn die von ihm ausgestellte Rechnung nicht alle gesetzlich vorgegebenen Rechnungsmerkmale enthält.
Thumb Der BFH gibt damit seine bisherige Rechtsprechung auf, wonach ein Schulden von Umsatzsteuer nur dann gegeben war, wenn der Inhalt der Rechnung zum Vorsteuerabzug geeignet war.

Im Urteilsfall wurde Umsatzsteuer in Rechnungen gesondert ausgewiesen, obwohl die Lieferungen nicht ausgeführt wurden. Die Rechnungen enthielten alle Rechnungsmerkmale bis auf einen Lieferzeitpunkt und die fortlaufende Rechnungsnummer. Der Rechnungsempfänger verwendete diese Rechnungen zum Vorsteuerabzug. Zukünftig kann sich der leistende Unternehmer gegen eine Haftung aus falsch ausgewiesener Umsatzsteuer nicht mehr mit dem Argument wehren, dass die Rechnung nicht den Anforderungen für den Vorsteuerabzug entspricht.

Über MWS-Buchhaltungsservice:
MWS-Buchhaltungsservice mit Sitz in Tutzing am Starnbergersee, hat sich von Anfang an auf Buchhaltungslösungen für kleine und mittlere Unternehmen konzentriert und verfügt daher über umfassende Kenntnis der Herausforderungen seiner Zielkunden. Der Buchhaltungsdienstleister ist mittlerweile ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen unter den bundesweit agierenden Buchhaltungsserviceanbietern. Außerdem verfügt MWS-Buchhaltungsservice über eine mehr als 20-jährige Erfahrung als spezialisierte Outsourcing Unternehmenseinheit mit Buchhaltungsservice.

In Zusammenarbeit mit einem Steuerberater-Pool unterstützt der MWS-Buchhaltungsservice Kunden und Mandanten bei allen Aufgaben des Rechnungswesens, Jahresabschluss, Bilanz, Einkommenssteuererklärung, Lohnsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung im Bereich von klassischem, temporärem, online und mobilem Buchhaltungsservice im Rahmen des § 6 Abs.4 StBerG. Es werden keine Rechts- und Steuerberatungen durchgeführt.

Weitere Informationen finden Interessierte unter www.mws-buchhaltungsservice.de/
Kontakt:
MWS-Buchhaltungsservice
Monika Walther
Postfach 1216
82324 Tutzing
mws-buchhaltungsservice@gmx.de
08158-3773
http://www.mws-buchhaltungsservice.de

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