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Privat oder gesetzlich? Die richtige Krankenversicherung für Gründer aus der Arbeitslosigkeit


Von alg-zuschuss.de/ Ein Service der Keyna Group GmbH

Görlitz, 19. Oktober 2011 (jk) - Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus eine eigene Existenz aufbauen will, verspricht sich davon in erster Linie eine gesteigerte Lebensqualität. ...
Thumb Görlitz, 19. Oktober 2011 (jk) - Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus eine eigene Existenz aufbauen will, verspricht sich davon in erster Linie eine gesteigerte Lebensqualität. Und neben finanzieller Absicherung bedeutet Lebensqualität auch den Schutz der eigenen Gesundheit, denn die ist für Einsteiger in die Selbständigkeit meist das wertvollste Kapital. Angesichts der aktuellen negativen Schlagzeilen, die gesetzliche Krankenkassen mit Insolvenzen und ungerechtfertigten Zusatzbeiträgen derzeit machen, erscheint der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) immer erstrebenswerter. Aber wann ist ein solcher Wechsel überhaupt möglich, und für wen ist er sinnvoll?

Wer darf in die PKV?

Wer in die private Krankenversicherung wechseln will, muss von der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht befreit sein. Für Angestellte gilt das ab einer bestimmten Einkommenshöhe; die meisten Selbständigen aber sind per se von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit - ausgenommen sind lediglich selbständige Lehrer, Erzieher und Pfleger, die keine versicherungspflichtigen Mitarbeiter haben. Auch eine Beitragsbemessungsgrenze gibt es für Selbständige normalerweise nicht.

Wann lohnt sich ein Wechsel in die PKV?

Ein großer Vorteil der privaten Krankenversicherung ist der, dass die Beiträge nicht nach dem Einkommen, sondern nach Alter und Gesundheitszustand des Versicherten bemessen werden. Daher ist diese Option ganz besonders für insgesamt gesunde und gut verdienende Unternehmer empfehlenswert, deren Gewinne sich mehren und die dementsprechend für dieselbe Versicherungsleistung immer mehr Geld bezahlen müssen - denn die gesetzlichen Krankenkassen verlangen 15,5 Prozent des Gewinns, egal wie hoch dieser Gewinn ist. Damit bezahlen Sie als Selbständiger bspw. mit einem monatlichen Gewinn in der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze 2011 (4.125,00 Euro) bis zu 728,43 Euro im Monat in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Beitrag setzt sich zusammen aus der Beitragsanhebung auf 15,5% (645,18 Euro pro Monat) und den maximal möglichen Zusatzbeiträgen von 2% (83,25 Euro pro Monat). Während die gesetzlichen Kassen also bei den Selbständigen an den höheren Gewinnen automatisch partizipieren, wird bei Gründern, die in der Startphase wenig verdienen oder sogar Verluste machen dennoch kräftig zugelangt. Dies geschieht durch die Annahme eines Mindestverdienstes von 1.277,50 Euro bei allen Selbständigen. Viele Gründer liegen aber selbst bei Bezug von Gründungszuschuss unter dieser Grenze und müssen dennoch ca. 220 Euro jeden Monat an die Kasse zahlen. Das tut besonders weh, wenn sich in der Startphase auch noch Verluste aufhäufen. Die private Krankenversicherung bietet hier mit günstigen Einstiegstarifen ab 59 Euro im Monat vergleichbare Leistung wie die gesetzliche Kasse an und schont so den Geldbeutel.

Wer allerdings eine Familie hat, für den könnte die gesetzliche Krankenkasse auch bei höherem Einkommen die günstigere Variante sein. Denn bei den gesetzlichen Kassen besteht für Ehepartner und Kinder Beitragsfreiheit, während bei der PKV für jedes Familienmitglied Beiträge gezahlt werden müssen. Bei sehr guten Einkommensverhältnissen kann aber aufgrund der hohen Beiträge zur GKV eine Familie in der privaten Krankenversicherung zu vergleichbaren Beiträgen versicherbar sein - allerdings mit allen Vorzügen der privaten Versicherung.

Grundsätzlich lohnt sich ein Versicherungswechsel in die PKV für Selbständige mit einem stabilen Einkommen - ganz gleich aus welchen persönlichen Umständen heraus sie gegründet haben. Bislang ließen sich viele Hartz IV - Gründer jedoch von der Tatsache abschrecken, dass eine Rückkehr in die GKV mach einmaligem Wechsel nicht mehr nötig ist: Wer aus der Selbständigkeit wieder arbeitslos wurde, musste seine hohen PKV-Beiträge weiterzahlen, erhielt aber nur den Zuschuss für die gesetzlichen Krankenkassen. Dieses Problem besteht seit Anfang des Jahres nicht mehr: Die Arbeitsagenturen sind nun verpflichtet, privat versicherten Hartz IV - Empfängern die Beiträge zur Krankenversicherung in voller Höhe des Basistarifs zu erstatten.

Wer sich zu einem Wechsel beschließt, sollte jedoch einen unabhängigen Vergleich anstreben, um unnötige Kosten zu sparen und die Vorteile in vollem Umfang genießen zu können. Kostenlose Beratung gibt es unter http://www.versicherung.berater-zuschuss.de.

Weitere Expertenberichte zum Thema Existenzgründung und Arbeitslosigkeit unter http://www.foerder-abc.de/presse.html.

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