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EEG-Novelle bringt keine Entlastung für energieintensive mittelständische Unternehmen


Von Kuhn Edelstahl

Thumb Im Vorfeld der Novellierung des Erneuerbaren Energien Gesetztes (EEG) galt das besondere Interesse von Kuhn Edelstahl der „Besonderen Ausgleichsregelung“. Diese regelt u. a. die Mindestabnahmemenge der Strommenge für Unternehmen. Durch die Novelle ist sie erfreulicherweise von bislang zehn GWh auf eine GWh reduziert worden. Leider gilt diese Neuregelung nur in Zusammenhang mit der Regelung für die Stromintensität, welche besagt, dass der Stromkostenanteil eines Unternehmens mindestens 15 % seiner Bruttowertschöpfung betragen muss. Die Stromintensitätsschwelle wurde durch die Novelle nun um einen Prozentpunkt auf 14% gesenkt. „Für mittelständische Unternehmen und insbesonder Stahlerzeuger wie Kuhn Edelstahl, die hochspezialiert und und sehr kundenoriertiert fertigen, um sich vom Wettbewerb aus dem billigen Ausland zu distanzieren, bringt diese Änderung leider keine Entlastung. Unsere Wertschöpfungskette ist durch den hohen Grad der Spezialisierung und die dafür erforderliche Personalintensität zu lang. Um von unserer momentanen Stromintensität von 7% auf die geforderten 14% zu kommen, müssten wir uns personnel „gesund schrumpfen“. Dies würde jedoch den Verlust umseres Wettbewerbsvorteils, also unserer Existenzgrundlage bedeuten. Das kann doch nicht das Ziel einer Gesetzesnovelle sein, durch die energieintensive Unternehmen entlastet werden sollen! bemängelt Geschäftsführer Andre Kuhn. „Wir sind froh“, fügt er hinzu, „dass der Bundesverband der Gießerei (BDG) unsere Ansicht teilt und sich dafür einsetzt, dass beim EEG noch einmal nachgebessert wird. Schwerpunktmäßig wird sich der Verband dafür einsetzen, die Schwellenlösung bei der Stromintensität durch eine weniger starre Lösung zu ersetzen. Wir sind sehr zuversichtlich, dass es doch noch zu einer Gesetzesänderung kommen wird, die auch den Anforderungen der mittelständischen Unternehmen und nicht nur der Großindustrie gerecht wird.“


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Marion Wittlich (Tel.: 02195 67161), verantwortlich.

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