PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

Niederländische Datenschutzaufsicht erreicht (Teil-)Umdenken bei Google!


Von ilex Datenschutz GbR

Die Niederländische Datenschutzaufsichtsbehörde, die College Bescherming Persoonsgegevens (kurz: CBP), hat Google zu einem teilweisen Einlenken gebracht. Dem musste allerdings erst ein heftiges Ermittlungs- und Bußgeldverfahren vorausgehen. Die „Wi-Fi-Gate“-Affäre gerät dabei ganz in den Hintergrund, dennvordergründig ist es der CBP gelungen, den Internetriesen Google zu Zugeständnissen zu bewegen. Deutsche IT-Unternehmen, die sich auf dem niederländischen Markt engagieren, sollten dies als besonderen Fingerzeig ansehen. Umgekehrt kann ein gutes Datenschutzverständnis – auch im Sinne des niederländischen Rechts – dann zu einem grenzüberschreitenden Wettbewerbsvorteil werden. Daher erklärt die ilex Datenschutz GbR kurz die Hintergründe.
Thumb 1. Die „Wi-Fi-Gate“-Affäre Zunächst war „Wi-Fi“-Gate nur ein Annex zur Google-Street-View-Debatte. Doch schnell entwickelte sich hieraus ein weiterer Datenschutzvorfall. Im Mai 2010 trat ans Tageslicht, dass die im Rahmen von Google-Street-View eingesetzten Fahrzeuge auch Teile der WLAN-Kommunikation in der näheren Umgebung erfasst und aufgezeichnet hatten. Nach anfänglichem Bestreiten musste Google schließlich einräumen, dass hierbei z.T. Passwörter und E-Mails aufgezeichnet wurden. 2. Die Reaktion der CBP „Wi-Fi“-Gate führte weltweit zu juristischen Konsequenzen. In den Niederlanden reagierte die für den Datenschutz zuständige Aufsichtsbehörde mit harten Mitteln. Die Behörde leitete ein umfangreiches Ermittlungs- und Bußgeldverfahren ein. Außerdem wurde Google verpflichtet, die breite Öffentlichkeit über eine Widerspruchsmöglichkeit zu informieren. 3. Das Einlenken von Google Mit einer aktuellen Pressemitteilung vom 15. November 2011 (siehe www.dutchdpa.nl/Pages/en_pb_20111115_google.aspx) verkündet die CBP stolz, dass der Internetriese Google nunmehr eingelenkt habe. Google habe nun weltweit die Möglichkeit eines Widerspruches (opt-out-Ansatz) eingeräumt und somit eine wesentliche Forderung der Aufsichtsbehörde bedient. 4. Schlussfolgerungen für deutsche Unternehmer Hierzulande besteht die realistische Möglichkeit, dass Unternehmen und Unternehmer mit dem niederländischen Datenschutzrecht in Berührung kommen. Denkbar ist dies etwa bei mittelständischen IT-Unternehmen, die einen internationalen Ansatz verfolgen und somit sich auch in den Niederlanden engagieren. Betroffen sind aber auch Unternehmen aus der deutsch-niederländischen Grenzregion. Diese Unternehmen müssen nun erkennen, dass die niederländische Behörde aktiv ist und sich sogar mit dem Internetriesen Google anlegt. Diese Politik der Aufsichtsbehörde belegt, dass das Thema Datenschutz bei einem Engagement in den Niederlanden mitbedacht werden muss. Hierbei sollte niemand die stolze CBP fürchten. Es ist aber wichtig, die Gegebenheiten vor Ort zu klären und rechtzeitig Kontakt zu der Aufsichtsbehörde aufzunehmen. Überdies ist bei grenzüberschreitenden Geschäftshandlungen immer auch darüber nachzudenken, welches Datenschutzrecht überhaupt Anwendung findet. Dr. iur. Stephan Gärtner Compliance Manager ilex Datenschutz GbR berät mittelständische Unternehmen bundesweit in Fragen des Datenschutzrechts und dabei auch Unternehmen, die sich international engagieren, etwa auch in den Niederlanden. ________________ Wir unterstützen Sie bei Ihrer Recherche. ilex Datenschutz – Potsdam Alleestraße 13 14469 Potsdam Telefon: (0331) 97 93 75 0 Telefax: (0331) 97 93 75 20 Internet: www.ilex-datenschutz.de Die ilex Datenschutz GbR ist ein hochspezialisiertes Beratungshaus mit Büros in Potsdam und berät in- und ausländische, mittelständische Unternehmen der privaten und öffentlichen Hand, kommunale Gebietskörperschaften und Behörden auf den Gebieten des Datenschutzes und des Datenschutzrechts!

Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Bewertung dieser Pressemitteilung 5 Bewertung dieser Pressemitteilung 2 Bewertungen bisher (Durchschnitt: 3)
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Dr. iur. Stephan Gärtner (Tel.: 0331 – 97 93 75 0), verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 348 Wörter, 3104 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!