PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

Adventskerzen beim Verlassen des Raumes nicht gelöscht - Im Brandfall keine Zahlungspflicht für Versicherung


Von Geld.de GmbH

Thumb Kerzen sind gerade in der Weihnachtszeit ein unverzichtbarer Bestandteil deutscher Haushalte. Zwar werden die Tannenbäume heute eher mit elektrischem Licht geschmückt –Adventskränze und Pyramiden kommen ohne Wachs jedoch nicht aus. Trotz ihrer großen Beliebtheit ist Vorsicht angebracht. Schließlich können durch Unachtsamkeit schnell Brandherde entstehen, wie das Internetportal www.geld.de berichtet. Kommt es in der Weihnachtszeit zu Brandschäden im Haushalt, stehen Geschädigte unter Umständen alleine da. Dann nämlich, wenn sie leicht entflammbare Gegenstände wie Adventsgestecke unbeobachtet brennen lassen. Wie ein Gerichtsurteil zeigt, kann sich die Hausratsversicherung ( http://www.geld.de/hausratversicherung.html ) auf fahrlässiges Handeln berufen. Im vorliegenden Fall begab sich ein Hauseigentümer zur Gartenarbeit auf dem Grundstück, ohne die Kerzen seines Adventskranzes zu löschen. Beim gelegentlichen Blick auf das Gesteck entdeckte er schließlich ein Feuer, das auf seinen Hausrat überging. Zwar konnte er die Flammen ersticken, ein Schaden entstand ihm dennoch. Nun wollte der Hausbesitzer seine Hausratsversicherung nutzen. Diese verweigerte jedoch die Zahlung. Einer Klage des Versicherungsnehmers gab das Landgericht Krefeld (Urteil vom 20.04.2006, Az. 5 O 422/05) nicht statt. Die Begründung: Wer Weihnachtsschmuck über längere Zeit unbeaufsichtigt lässt, handelt grob fahrlässig und muss die volle Verantwortung übernehmen. Zwar gilt seit 2008 das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG), wodurch die Versicherung nicht mehr nur nach der Alles-oder-Nichts-Regelung entscheiden dürfen, eine Kürzung der Leistungen droht unachtsamen Kerzenfreunden trotz alledem. Schutz vor größeren Schäden können Rauchmelder bieten. Auf sie verlassen sich jedoch erst 44 Prozent der deutschen Haushalte. Weitere Informationen: http://blog.geld.de/hausratversicherung/vorsicht-bei-kerzen-am-adventskranz/337006.html Kontakt: GELD.de GmbH Lisa Neumann Barfußgässchen 11 04109 Leipzig Tel.: +49/341/49288-3843 Fax: +49/341/49288-59 lisa.neumann@unister.de GELD.de gehört zu den führenden Finanzplattformen in Deutschland und ist eine Informationsplattform rund ums Geld. Das Portal versteht sich als Verbraucherplattform mit dem Motto „Entdecke Dein Sparpotenzial“. Auf geld.de wird die Finanzwelt übersichtlich nach Versicherungen, Baufinanzierung, Geldanlagen, Krediten und Steuern sortiert. Mit wenigen Klicks erhält man auf dem Portal Transparenz und Überblick im Geld- und Versicherungsdschungel. Die angebotenen Tarife wurden umfassend von unabhängigen Versicherungsfachleuten geprüft. Wer persönliche Beratung benötigt, kann das Geld.de-Service-Team kontaktieren. Ausgebildete Spezialisten helfen kostenlos und unverbindlich.


Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Bewertung dieser Pressemitteilung 5 Bewertung dieser Pressemitteilung 2 Bewertungen bisher (Durchschnitt: 3.5)
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Lisa Neumann, verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 312 Wörter, 2819 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!