PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

Steuerfrei: Benzin-Gutschein vom Arbeitgeber


Von Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert

Thumb Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Warum sollten kleine Geschenke nicht auch das Arbeitsverhältnis verbessern? Für Arbeitgeber gibt es viele Möglichkeiten, Mitarbeitern in Form von steuerfreien Zuschüssen eine kleine Freude zu machen, informiert die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Ein Beispiel dafür sind vermögenswirksame Leistungen, die bereits häufig genutzt werden. Eine andere Möglichkeit sind Warengutscheine für Benzin. Diese sind bis zu einer Höhe von 44 Euro pro Monat steuerfrei. Der Vorteil der steuerfreien Aufmerksamkeiten: Der Arbeitnehmer erhält einen Mehrwert, der im Gegensatz zu einer Gehaltserhöhung in vollem Umfang bei ihm ankommt. Gerade in Zeiten stark steigender Benzin- und Dieselpreise ist ein monatlicher Tankgutschein im Wert von maximal 44 Euro für so manchen Mitarbeiter, der täglich mit dem Auto zur Arbeit fährt eine willkommene Leistung. Laut Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. ist es für das Finanzamt unerheblich, ob der Arbeitnehmer zunächst tankt und zahlt und im Anschluss die maximal 44 Euro erstattet bekommt oder ob direkt Gutscheine einer Tankstelle im Wert von 44 Euro ausgegeben werden. Wichtig ist nur, dass der Betrag nicht überschritten wird, weil es sich dabei um eine Freigrenze handelt. Wird vom Arbeitgeber mehr erstattet, gilt der gesamte Wert als Zuwendung und ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das gilt unter Umständen auch dann, wenn die 44 Euro nur um einen Euro übertroffen werden. Die Regelung gilt auch für andere Gutscheine oder Präsente, die nicht mehr als 44 Euro kosten. Auch für geringfügig Beschäftigte, deren Lohnsteuer pauschal abgeführt wird, sind solche Warengutscheine steuerfrei, informiert die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Allerdings muss in allen Fällen tatsächlich ein Sachbezug stattfinden. Das heißt: Der Arbeitnehmer kann sich die Zuwendung nicht in Bargeld auszahlen lassen. Mehr Infos zum Thema unter www.lohi.de. Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 500.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen berät die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. ihre Mitglieder im Rahmen der begrenzten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden. Kontakt: Jochen Klaus Gerstl Marketingleiter Zuständig für die Pressearbeit der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Im Gewerbepark C 35 93059 Regensburg Tel: (0941) 5 86 75 – 121 E-Mail: j.gerstl@lohi.de


Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Bewertung dieser Pressemitteilung 5 Bewertung dieser Pressemitteilung 2 Bewertungen bisher (Durchschnitt: 4)
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Fröhlich PR GmbH, verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 357 Wörter, 2727 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!