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Private Krankenversicherung bleibt kündbar - Grobe Vertragsverletzung führt zum Austritt


Von Geld.de GmbH

Thumb Jeder deutsche Bürger ist mittlerweile dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen und sich entsprechend zu versichern. Die privaten Versicherungen sind dabei meist etwas teurer, bieten dafür jedoch ein breites Angebot und vielseitige Tarife. Grundsätzlich ist es den Kassen dabei nicht erlaubt, einen Versicherten zu kündigen. Das Onlineportal www.geld.de informiert seine Nutzer über etwaige Ausnahmen und Grenzfälle. In manchen Monaten wird das Geld bei einigen Menschen sehr knapp und nicht immer reicht es dann zur Bezahlung der privaten Krankenversicherung ( http://www.geld.de/private-krankenversicherung.html ). Fehlende Zahlungen der Beiträge sind allerdings noch kein Kündigungsgrund und werden von der Krankenkasse meist auch nicht als solcher angesehen. Ein Beschluss des Bundesgerichtshofs erbrachte nun jedoch, dass es durchaus Ausnahmefälle geben kann. Diese beziehen sich vorrangig auf grobe Vertragsverstöße durch den Versicherten und rechtfertigen dann eine Kündigung des Versicherungsschutzes vonseiten der Versicherung. Die Pflegepflichtversicherung bleibt davon jedoch stets unberührt und kann dem Versicherten nicht gekündigt werden. Ein Beispiel für eine Situation, die eine außerordentliche Kündigung des Versicherers nach sich ziehen kann, ist zum Beispiel das Einreichen falscher Rechnungen. So wurden in einem Fall des Bundesgerichtshofes von einer Versicherten zahlreiche Rechnungen für Medikamente eingereicht, welche nie bezogen wurden. Die Versicherung zahlte somit einen Betrag von mehreren Tausend Euro aus, welcher nie in Anspruch genommen worden war. Eine derartige unrechtliche Bereicherung gilt als grober Vertragsverstoß und rechtfertigt damit eine außerordentliche Kündigung. Gleiches gilt auch im Fall von Handgreiflichkeit des Kunden gegen einen Vertreter der Versicherung in jeglicher Situation. Die Pflegeversicherung darf jedoch auch dann nicht gekündigt werden. Weitere Informationen: http://blog.geld.de/private-krankenversicherung/ausnahme-kuendigung-der-privaten-krankenversicherung/337152.html Kontakt: GELD.de GmbH Lisa Neumann Barfußgässchen 11 04109 Leipzig Tel.: +49/341/49288-3843 Fax: +49/341/49288-59 lisa.neumann@unister.de GELD.de gehört zu den führenden Finanzplattformen in Deutschland und ist eine Informationsplattform rund ums Geld. Das Portal versteht sich als Verbraucherplattform mit dem Motto „Entdecke Dein Sparpotenzial“. Auf geld.de wird die Finanzwelt übersichtlich nach Versicherungen, Baufinanzierung, Geldanlagen, Krediten und Steuern sortiert. Mit wenigen Klicks erhält man auf dem Portal Transparenz und Überblick im Geld- und Versicherungsdschungel. Die angebotenen Tarife wurden umfassend von unabhängigen Versicherungsfachleuten geprüft. Wer persönliche Beratung benötigt, kann das Geld.de-Service-Team kontaktieren. Ausgebildete Spezialisten helfen kostenlos und unverbindlich.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Lisa Neumann, verantwortlich.

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