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Mehr Breitband in der Region - Novellierung des Telekommunikationsgesetzes begrüßt


Von IHK Bonn/Rhein-Sieg

IHK: Anschluss an das globale Netz ist unumgänglich

Die Vorsitzenden des ITK-Ausschusses der IHK Bonn/Rhein-Sieg, Tobias Hövelborn und Stephan Wirtz, begrüßen die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes. "Wir unterstützen das Anliegen, den Breitbandausbau durch geeignete Rahmenbedingungen weiter voranzutreiben....
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Bonn, 23.02.2012 - Die Vorsitzenden des ITK-Ausschusses der IHK Bonn/Rhein-Sieg, Tobias Hövelborn und Stephan Wirtz, begrüßen die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes. "Wir unterstützen das Anliegen, den Breitbandausbau durch geeignete Rahmenbedingungen weiter voranzutreiben. Leistungsfähige Breitbandanschlüsse sind für viele betriebliche Prozesse mittlerweile unverzichtbar und deshalb ein wichtiger Standortfaktor für die Unternehmen in der Region Bonn/Rhein-Sieg", sagt Stephan Wirtz, Geschäftsführer der anykey GmbH in Sankt Augustin. "Der Anschluss an das globale Netz ist eine Voraussetzung zur Bewahrung bzw. zur Verbesserung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit. Investitionen in Netze der nächsten Generation sowie der wettbewerbskonforme Breitbandausbau sind deshalb Anliegen der gesamten Wirtschaft", so Tobias Hövelborn, Geschäftsführer der SimpleThings GmbH aus Bonn.

Nach erfolgreichem Abschluss des Vermittlungsverfahrens ist das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen (TKG) abschließend von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Mit der Gesetzesnovelle werden die Bedingungen für den Aus- und Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen verbessert und die Bestimmungen zum Daten- und Verbraucherschutz modernisiert. Die Gesetzesänderung soll Anfang März 2012 in Kraft treten.

Die neuen Bestimmungen der TKG-Novelle sind ein wichtiger Baustein der Breitbandstrategie der Bundesregierung. Die TKG-Novelle enthält eine Reihe von Bestimmungen, die Anreize für Investitionen in neue Hochgeschwindigkeitsnetze schaffen und den Netzausbau erleichtern. Beim Bau von Abwasserkanälen oder Energienetzen können zum Beispiel gleichzeitig Leerrohre für Glasfasernetze mitverlegt werden. Gegenüber dem Bund besteht ein Anspruch der Unternehmen, die Mitnutzung seiner Infrastrukturen, z. B. Bundesstrassen und Eisenbahntrassen, für den Ausbau neuer Telekommunikationsnetze zu gestatten. Die Verlegung von Glasfaserleitungen wird zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen mit einer geringeren Tiefe gestattet (sog. Microtrenching). Auf diese Weise können Glasfaserleitungen schneller und weniger kostenintensiv verlegt werden.



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