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Deutschland ist auf dem besten Weg zu einer neuen Sanierungskultur


Von KOLLAXO Markt und Medien GmbH

Das ESUG wird von der Praxis angenommen

In nur zwei Monaten ist es zum Erfolgsmodell avanciert – das „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen", kurz ESUG. Nach Beobachtung der Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e.V. (GSV e.V.) hat die im März eingeführte Reform des Insolvenzrechts die Insolvenzpraxis bereits drastisch verändert: Vorläufige Gläubigerausschüsse sind zur Regel und nicht zur Ausnahme geworden, Gläubiger nehmen ihre Auswahlrechte für Insolvenzverwalter wahr und Unternehmen in der Krise wenden sich der neuen Option Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren zu.
Thumb Neben den pressewirksamen Großverfahren wie der Pfleiderer AG, der DURA Unternehmensgruppe, der Eppe-Drescher Gruppe, der SIAG Schaaf Industrie und der Leiser Fabrikations- und Handelsgesellschaft werden seit Anfang März Tag für Tag Schutzschirmverfahren und Verfahren unter vorläufiger Eigenverwaltung eingeleitet und in nahezu jedem dieser Verfahren wird ein Insolvenzplan zur Sanierung des Unternehmens angestrebt. Herrschte nach Inkrafttreten des ESUG am 1. März die Meinung vor, das neue Recht werde nur sehr langsam und einen nur sehr begrenzten Einfluss auf den Insolvenzalltag haben, zeigt sich nun nach den ersten zwei Monaten, dass das ESUG nicht nur in der Praxis angekommen ist, sondern dass es von der Praxis auch angenommen wird. Hand in Hand mit professionellen Insolvenzverwaltern werden erfahrene Sanierungsberater zu Mittlern zwischen Unternehmen in der Krise und einer Sanierung im Insolvenzverfahren und es entwickelt sich eine neue Sanierungskultur. Die Insolvenz- und Beraterszene ist von der Dynamik überrascht "Entgegen allen Prognosen", so der GSV-Vorsitzende Prof. Dr. Hans Haarmeyer, "nehmen die Gläubiger nicht nur ihre neuen Rechte aktiv wahr, sondern sie gehen auch sehr verantwortungsvoll damit um". Für den nächsten Monat seien, so Haarmeyer, bereits heute 15 größere Insolvenzverfahren in der Vorbereitung. Es habe sich erwiesen, dass durch eine professionelle Begleitung vor der Einleitung des Verfahrens ein taggenaues Timing für die Sanierung unter Insolvenzschutz möglich geworden ist. Schon diese Entwicklung mache deutlich, dass der Gesetzgeber, insbesondere aber der Rechtsausschuss des Bundestages, den Trend der Zeit richtig erkannt und diesen auch richtig umgesetzt hat. "Das Schlecker-Verfahren", so Haarmeyer, "war das letzte gerichtsbestimmte Großverfahren in Deutschland, vor der neuen ESUG-Zeit". Deutschland habe in kurzer Zeit Anschluss an die Sanierungskultur in anderen europäischen Ländern gewonnen. Die gemeinnützige Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e.V. (GSV) streitet für die Interessen der Gläubiger in Krise und Insolvenz. Der GSV e.V. vertritt insbesondere den ungesicherten Mittelstand (KMUs) sowie die institutionellen Gläubiger, die die größten Lasten in Insolvenzverfahren zu tragen haben. Ihre bessere Beteiligung an den wesentlichen Entscheidungen im Verfahren ist die vorrangige Aufgabe des GSV. Der GSV handelt solidarisch und kooperiert mit allen beteiligten Interessengruppen partnerschaftlich, um durch frühzeitige Sanierungsbemühungen volks- und betriebs¬wirtschaftliche Schäden zu reduzieren. Darüber hinaus trägt er dazu bei, qualitäts¬gesicherte Standards und transparente Abläufe zu etablieren. www.gsv.eu

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