Pflegegutachten nach § 37 SGB XI
Von Sylvia Grünert
Pflegen Sie einen Angehörigen oder haben Sie selbst eine Pflegestufe und nehmen keinen Pflegedienst in Anspruch, so benötigen Sie in regelmäßigen Zeitabständen ein Pflegegutachten für Ihre Pflegekasse. Dieses dient als Nachweis, dass die erbrachte Qualität der Pflege dem Pflegezustand angemessen und die Pflege sichergestellt ist. Bei Pflegestufe I und II ist das Gutachten halbjährlich, bei Pflegestufe III vierteljährlich vorzulegen, wobei die jeweiligen Kosten von der Pflegekasse übernommen werden.
Gerne berate ich Sie und erstelle Ihnen ein entsprechendes Pflegegutachten.
Sylvia Grünert
Zur Person:
- examinierte Krankenschwester
- Pflegedienstleiterin
- Qualitätsbeauftragte
- Berufserfahrung in unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen
- unabhängige Pflegegutachterin
Am Blütengrund 2
04425 Taucha
kostenlos: 0800 795 84 24
E-Mail: pflegesg@web.de oder info@pflegesg.de
Webseite: www.pflegegutachten-zentrale.de
Kommentare
07.05.12
07. Mai 12
Meldung teilen
Bewerten Sie diesen Artikel
Hinweis
Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Sylvia Grünert, verantwortlich.
Pressemitteilungstext: 103 Wörter, 982 Zeichen. Artikel reklamieren
Pressemitteilungstext: 103 Wörter, 982 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.
Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!
Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!