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DIHK-Chef Brauns Vorschlag zur Einführung von Karenztagen trifft auf Pro und Contra


Von Medienbüro Sohn

BVMW-Präsident Mario Ohoven: Kranke Arbeitnehmer dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden

Bonn/Berlin – Der Vorschlag des DIHK-Chefs http://www.dihk.de Ludwig Georg Braun, Änderungen bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vorzunehmen, ist auf breite Ablehnung gestoßen. Die Gewerkschaften, sämtliche politische Parteien und auch der Arbeitgeberverband Gesamtmetall http://www.gesamtmetall.de erteilten Brauns Plänen eine Absage. Braun hatte sich für zwei Karenztage bei Krankheit ausgesprochen. Dies stärke die Eigenverantwortung der Arbeitnehmer und entlaste die Unternehmen. FDP-Generalsekretär Dirk Niebel findet die Forderungen der Arbeitgeber nach Entlastung zwar grundsätzlich richtig, Doch sie dürften nicht vereinzelt vorgetragen werden, sondern müssten in ein Gesamtkonzept eingebettet werden.
Thumb Bonn/Berlin – Der Vorschlag des DIHK-Chefs http://www.dihk.de Ludwig Georg Braun, Änderungen bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vorzunehmen, ist auf breite Ablehnung gestoßen. Die Gewerkschaften, sämtliche politische Parteien und auch der Arbeitgeberverband Gesamtmetall http://www.gesamtmetall.de erteilten Brauns Plänen eine Absage. Braun hatte sich für zwei Karenztage bei Krankheit ausgesprochen. Dies stärke die Eigenverantwortung der Arbeitnehmer und entlaste die Unternehmen. FDP-Generalsekretär Dirk Niebel findet die Forderungen der Arbeitgeber nach Entlastung zwar grundsätzlich richtig, Doch sie dürften nicht vereinzelt vorgetragen werden, sondern müssten in ein Gesamtkonzept eingebettet werden. Es gebe durchaus gute Gründe für den Vorschlag des DIHK-Chefs, meint Dorothea Siems. „Die allein von den Arbeitgebern finanzierte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist schließlich die einzige Lohnersatzleistung, die zu 100 Prozent gezahlt wird. Sowohl bei der Rente als auch beim Arbeitslosengeld hält der Gesetzgeber Abschläge vom früheren Einkommen für gerechtfertigt. Auch wer krankheitsbedingt mehr als sechs Wochen ausfällt, muss sich mit 70 Prozent des letzten Nettolohns bescheiden. Eine Einschränkung der Lohnfortzahlung bedeutete also keineswegs das Ende des Sozialstaats“, schreibt sie in der Welt http://www.welt.de. Doch Siems erinnert auch daran, dass sich die Regierung Kohl im Jahr 1996 eine blutige Nase geholt hatte, als sie die Lohnfortzahlung um ein Fünftel kürzen wollte. Die Gewerkschaften gingen daraufhin auf die Barrikaden. Damals seien es die Arbeitgeber gewesen, die bereits nach wenigen Tagen eingeknickt seien und das volle Krankengeld wieder eingeführt hätten. Die Welt-Redakteurin versteht, dass die Politik in der heißen Wahlkampfphase die Finger von diesem Thema lassen will. Wenn die Wirtschaft bei der Lohnfortzahlung sparen wolle, so Siems, dann solle sie in Tarifverhandlungen aushandeln, dass Krankheitstage mit Urlaubsansprüchen verrechnet werden: „Offensichtlich aber fehlt es vielen Arbeitgebern dazu an Mut.“ Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) http://www.bvwmonline.de, erklärte, dass eine Karenztag-Regelung zu einer erheblichen Entlastung der mittelständischen Unternehmen beitragen würde. Es dürfe aber nicht darum gehen, kranke Arbeitnehmer unter Generalverdacht zu stellen. Der niedrige Krankenstand in Deutschland zeige, dass die meisten Beschäftigten verantwortungsbewusst gegenüber ihrem Unternehmen handelten. „Gleichwohl gibt es Blaumacher, die vorzugsweise freitags oder montags ‚krankheitsbedingt’ fehlen“, so Ohoven. Allerdings sei es mit einer Wiedereinführung der Karenztage allein nicht getan. Denn diese seien schon vor ihrer Abschaffung durch die rot-grüne Bundesregierung durch Tarifverträge unterlaufen worden. Aus diesem Grund müsse es dem einzelnen Betrieb ermöglicht werden, individuelle Karenztag-Regelungen mit seinen Mitarbeitern zu vereinbaren.


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