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Sieben Monate mehr Zeit


Von Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein

Abgabefrist für die Steuererklärung verlängert sich für Mitglieder eines Lohnsteuerhilfevereins

Viele Steuerpflichtige schieben die Steuererklärung gerne vor sich her. Wer zur Abgabe verpflichtet ist und sich der Aufgabe alleine stellen will, muss jetzt aber tätig werden.
Thumb „Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2011 endet am 31. Mai 2012“, erklärt Gudrun Steinbach, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Es gibt jedoch Ausnahmen: „Wird zur Erstellung der Einkommensteuererklärung Expertenhilfe in Anspruch genommen, verlängert sich der Abgabetermin auf den 31. Dezember 2012.“ Das gilt zum Beispiel auch für Arbeitnehmer und Rentner, die Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein wie der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. sind. Der bundesweit tätige Verein rät daher, bevor die Zeit für die Einkommensteuererklärung zu knapp wird und eine Mahnung droht, sich rechtzeitig an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein zu wenden. Zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind übrigens alle Arbeitnehmer, die auf ihrer Lohnsteuerkarte Freibeträge eingetragen haben. Auch Ehepaare mit der Steuerklassenkombination III/V sind zur Abgabe verpflichtet. Das gilt genauso für Personen, die Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Mutterschaftsgeld, ALG I oder Krankengeld bezogen haben. Diese Leistungen sind zwar steuerfrei, wirken sich aber auf die gesamte Steuerlast aus, da sie den Steuersatz erhöhen. „Liegen die Lohnersatzleistungen über 410 Euro im Jahr, muss dem Finanzamt eine Steuererklärung vorgelegt werden“, unterstreicht Gudrun Steinbach. Bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ist die Steuererklärung ebenfalls obligatorisch. Der Papierkram mag vielen zwar lästig erscheinen, er kann aber auch zu interessanten Erstattungen führen. Wenn für 2011 Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben geltend gemacht werden können, ist eine Steuererstattung möglich. Für ihre Mitglieder hat die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. für das Steuerjahr 2010 beispielsweise im Schnitt 1.172 Euro herausgeholt. Wer sich Hilfe von Experten holt, verlängert also nicht nur die Abgabefrist um sieben Monate, sondern kann oftmals die Möglichkeiten der Steuergesetzgebung besser ausschöpfen. Mehr Infos zum Thema unter www.lohi.de Pressetext zum Download: Der Pressetext steht auch im Internet unter http://www.lohi.de/index.php?id=presse zum Download bereit. Sie können sich einfach mit dem Benutzernamen „presse“ und dem Passwort „presse“ einloggen. Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein: Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist in mehr als 350 Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 500.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 StBerG, zeigen wir Ihnen alle Möglichkeiten auf, um Ihre Steuervorteile zu nutzen. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden. Kontakt: Gudrun Steinbach (Vorstand) Zuständig für die Pressearbeit der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein Riesstraße 17 80992 München Telefon: (089) 278 131 13 Telefax: (09402) 503 523 E-Mail: g.steinbach@lohi.de

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