PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

Deutschland taumelt bei Umsetzung der "Keks-Richtlinie"


Von blindwerk - neue medien KG

Die "Cookie Richtlinie" und ihre Hintergründe Zum 25. Mai 2012 lief die Frist zur Umsetzung der sogenannten "Cookie-Richtlinie" der EU aus. Doch eine Umsetzung in das deutsche Recht blieb bisher aus. Die Richtlinie verlangt, Benutzer nach einer Einwilligung...
Thumb

Rhodt unter Rietburg, 21.06.2012 - Die "Cookie Richtlinie" und ihre Hintergründe

Zum 25. Mai 2012 lief die Frist zur Umsetzung der sogenannten "Cookie-Richtlinie" der EU aus. Doch eine Umsetzung in das deutsche Recht blieb bisher aus. Die Richtlinie verlangt, Benutzer nach einer Einwilligung zu fragen, bevor Daten auf deren Rechner gespeichert werden. Hintergrund der Richtlinie: Die EU ermittelte, dass sogenannte "Tracking-Cookies" die Erstellung von Bewegungs-, Nutzungs- und Interessenprofilen ermöglichen - daraus entstehe eine Gefährdung der Privatsphäre.

"Tracking-Cookies" filtern Informationen, womit Onlineshopbetreiber ihren Kunden ein zugeschnittenes Angebot zur Verfügung stellen können. Außerdem tragen sie zur Optimierung der WebSite-Usability bei. Oft werden Cookies angewandt, um die "Bilanz" einer Werbe- oder Marketingkampagne durch z. B. Google Adwords zu ermitteln.

Folgen des Fristablaufs

Deutschland gehört zu den Mitgliedsstaaten, die bisher versäumt haben, die Umsetzung durchzuführen. Für diesen Fall sieht das EU-Recht vor, dass eine Richtlinie unter bestimmten Voraussetzungen direkt anwendbar ist. Die Anforderungen für eine unmittelbare Anwendung werden jedoch von der Cookie-Richtlinie nicht erfüllt.

Anscheinend hat die Bundesregierung willentlich mit der Umsetzung der Richtlinie abgewartet - offenbar werden Lösungsmöglichkeiten, vorwiegend von den betroffenen Online-Branchen, erwartet.

Trotz allem wird eine Umsetzung der Richtlinie nicht erspart bleiben ? die EU hat wegen des Fristablaufs mit Klage gedroht, und der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar steht ebenfalls schon in den Startlöchern.

Welche Cookies sind betroffen? Welche nicht?

Betroffen sind z.B. die so genannten Tracking-Cookies, also Cookies, die das Benutzerverhalten aufzeichnen. Als Beispiel sind hier Cookies zu nennen die, die zuletzt angesehenen Artikel in einem Shop speichern.

Für die folgenden Cookies muss nur eine allgemeine Information über deren Funktionen vorliegen ? eine Einwilligung ist aber nicht erforderlich:

? die Warenkorb-Cookies,

? Cookies, die der Sicherheit des Einloggens dienen,

? Session-Cookies, die z.B. die einzelnen Schritte während des Bestellprozesses bis zum Abschluss der Bestellung speichern,

? Flash-Cookies für Video- oder Audio-Ausführungen, wenn der Nutzer sich diese gewünscht hat,

? Cookies, die die Eigenschaften des Nutzers speichern, wenn diese Eigenschaften erforderlich sind, um die gewünschte Leistung zu erbringen (Sprache, Währung).

Wie kann eine Einwilligung erfolgen?

Zu den weniger guten Möglichkeiten zur Einholung der Einwilligung gehört die Nutzung von Pop-Ups.

Eine bessere Lösung wäre, eine Information mittels Opt-In Seite vorzuschalten ? ähnlich derer bei sog. Alkoholika-Erzeugern.

Die Einwilligung kann direkt bei Aufruf der Webseite eingeholt werden. Beim Aufruf der Webseite erhält der Nutzer einen Link, der ihn direkt auf die Datenschutzerklärung der Seite verweist. In dieser Erklärung wird die Nutzung und Setzung der Cookies genau beschrieben. Daneben wird erläutert, welche Browsereinstellungen der Nutzer ändern muss, damit keine Cookies gesetzt werden. Kehrt der Nutzer dennoch auf die Webseite zurück, so zeigt er sich mit der Cookiesetzung einverstanden.

Eine weitere Möglichkeit ist die Einblendung des statischen Infobanners am

unteren Seitenrand, um eine rechtmäßige Einwilligung einzuholen. Diese Lösung wird bereits vom weltweit größten Motorenhersteller Honda eingesetzt. Dies ist die Lösung, die momentan von blindwerk - neue medien bevorzugt wird.

Was tun?

Wie Sie die Cookie-Richtlinie nun am besten in Ihren Auftritt integrieren, beantworten wir Ihnen gerne im Kurzgespräch unter 06323 988529. Ihr Ansprechpartner Jan Entzminger freut sich auf Ihren Anruf. Gerne passen wir Ihre Webseite der neuen Richtlinie an.

Quellenangaben und Gesetzesentwurf

Quellen:

? http://www.shopbetreiber-blog.de/2012/03/01/tmg-cookie-richtlinie-spd/

? http://www.shopbetreiber-blog.de/2011/06/07/eu-cookie-richtlinie-was-bedeutet-der-fristablauf/

? http://www.shopbetreiber-blog.de/2012/01/02/umsetzung-der-einwilligungspflicht-aus-der-cookie-richtlinie-in-frankreich/

? http://www.iitr.de/die-neue-cookie-richtlinie-der-eu-worauf-sich-unternehmen-bereits-heute-einstellen-sollten.html

Gesetzesentwurf:

? http://www.bundesrat.de/cln_152/nn_2034972/SharedDocs/Drucksachen/2011/0101-200/156-11_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/156-11(B).pdf)



Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Noch nicht bewertet
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, PresseBox.de, verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 505 Wörter, 4921 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!