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Verhaltenstipps zu Abo-Fallen im Internet


Von blindwerk - neue medien KG

EU bekämpft Abofallen mit Knöpfen im eCommerce

Das Europäische Parlament hat am 23.06.2011 einer europaweiten Richtlinie zum besseren Schutz von Verbrauchern zugestimmt. Sie soll die Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr bewahren. Abo-Produkte werden oft als 'unverbindlich',...
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Rhodt unter Rietburg, 25.06.2012 - Das Europäische Parlament hat am 23.06.2011 einer europaweiten Richtlinie zum besseren Schutz von Verbrauchern zugestimmt. Sie soll die Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr bewahren.

Abo-Produkte werden oft als 'unverbindlich', 'gratis' oder 'kostenlos' beworben, verstecken aber im Kleingedruckten immense Folgekosten. Schließlich kommt mit der Rechnung das böse Erwachen. Selbst wenn bei solchen Kostenfallen kein rechtswirksamer Vertrag abgeschlossen wurde, zahlen Ahnungslose Internetnutzer/innen den Beitrag meistens, ohne den Vertrag anzufechten. Oftmals lassen sich die Opfer durch scharf formulierte Briefe, in denen Unternehmen vermeintliche Ansprüche durchsetzen wollen, einschüchtern.

Abgeschlossene Kaufverträge sollen demnach nur noch gültig sein, wenn dem Nutzer die Zahlungspflicht wirklich bewusst ist und er sie explizit bestätigt.

Umsetzung der Button-Lösung

Eine Gestaltungsmöglichkeit für eine Bestätigung der Zahlungspflicht wäre ein Button oder eine Schaltfläche. Die Beschriftung dieses Bedienelements könnte 'Zahlungspflichtig bestellen' oder 'Abo kaufen' lauten. Zukünftig werden Beschriftungen wie 'weiter' oder 'bestellen' nicht mehr erlaubt sein.

Welche Informationspflichten hat nun der Onlinehändler durch diese Richtlinie?

Der Onlinehändler muss wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung wie

z. B. den Gesamtpreis nennen. Zudem müssen zusätzlich anfallende Versandkosten und die Mindestlaufzeit des Vertrages angegeben werden. Wichtig hierbei ist, dass die Informationen zeitlich wie auch räumlich vor dem eigentlichen Bestellbutton stehen. Die Unmittelbarkeit zwischen Informationen und dem Bestellbutton wäre sonst aufgrund trennender Gestaltungsmittel nicht mehr garantiert.

Das entsprechende Gesetz (§ 312g Abs. 2 BGB) zur EU-Richtlinie soll zum 1. August in Deutschland in Kraft treten. Bis dahin sollte jeder Onlineshop-Betreiber seine Shopmasken in Bezug auf Zahlungs- und Bestellvorgänge der Richtlinie angepasst haben. Bei einer Nichterfüllung der Informationspflichten kann der Shopbetreiber wegen eines Wettbewerbsverstoßes abgemahnt werden.

Was tun?

Wie Sie die Button-Lösung nun am besten in Ihren Auftritt einbinden, beantworten wir Ihnen gerne im Kurzgespräch unter 06323 988529. Ihr Ansprechpartner Jan Entzminger freut sich auf Ihren Anruf. Gerne passen wir auch Ihren eCommerce-Auftritt gemäß der neuen Richtlinie an.

Quellenangaben:

http://www.shopbetreiber-blog.de/2012/05/16/button-losung-gilt-ab-1-august/

Trailer der Verbraucherzentrale 'Ade zu Abo-Fallen'

http://www.vorsicht-im-netz.de/video/trailer-abo-fallen-ade/

Gesetzesauszug:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/088/1708805.pdf


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