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Wie regeln Sie die Mauterhebung auf Bundesstraßen?


Von PRAXIS EDV- Betriebswirtschaft- und Software-Entwicklung AG

Ab 01.08.2012 sind Spediteure und Fuhrunternehmer verpflichtet, Maut auf deutschen Bundesstraßen zu entrichten.

Am 19.07.2011 ist das 'Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen' in Kraft getreten. Daher ist ab 01.08.2012 für LKW ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 t die Mauterhebung auf zahlreichen vierstreifigen Bundesstrassen...
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Pferdingsleben, 20.07.2012 - Am 19.07.2011 ist das 'Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen' in Kraft getreten. Daher ist ab 01.08.2012 für LKW ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 t die Mauterhebung auf zahlreichen vierstreifigen Bundesstrassen eine neue Pflichtabgabe.

Allen Anwendern der Branchensoftware WDV sei versichert, dass diese Erhöhung bereits in der WDV2012 in den betreffenden Bereichen der Spediteuersabrechnung bzw. Fakturierung realisiert ist. Zu empfehlen ist, dass alle Kunden, die noch nicht auf die aktuelle Version 09.00-01-35 upgedatet haben, dies zeitnah tun. Nur so ist gewährleistet, dass die Abrechnung der Mautgebühren fehlerfrei und korrekt abläuft.

Wiedereinmal beweist PRAXIS seine Branchenkompetenz und Servicequalität.

Die WDV2012 ist die Branchenanwendung für Unternehmen der Zulieferbetriebe des Tief- und Straßenbau. Zu den Kunden gehören Kies-, Sand- und Schotterwerke, Asphaltmischwerke, Transportbetonunternehmen sowie Garten- und Landschaftsbaubetriebe und Baustoff-Recyclinghöfe.



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