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Frankfurter Flughafen: Neue Anforderungen an die Gestellung ab August 2012


Von Kewill GmbH

Erlaubnisentziehung des ständigen Ortes der Gestellung für Gemeinschaftsware zum 1. August 2012 am Frankfurter Flughafen / Veränderte Herangehensweise an Luftfracht- und Zollabwicklung / Kewill stellt Air Cargo Pool Terminals bereit

Thumb Bad Homburg v. d. H., 23. Juli 2012 – Das Hauptzollamt am Frankfurter Flughafen hat angekündigt, dass es zum 1. August 2012 statt vieler verschiedener Lokationen nur noch einen Gestellungsort für Gemeinschaftswaren geben wird: den Frankfurter Flughafen selbst. Den am Flughafen oder in der näheren Umgebung ansässigen Unternehmen, die bislang eine Zulassung hatten, wird die Erlaubnis des ständigen Ortes der Gestellung entzogen. Künftig ist somit einzig und allein der Flughafen Amtsplatz. Für am Flughafen ansässige Unternehmen ändert sich dadurch vergleichsweise wenig. Lediglich die vorher möglichen Umfuhren zu Standorten außerhalb des Flughafens sind künftig obsolet. Für die Unternehmen in flughafennahen Orten wie Kelsterbach, Mörfelden und Raunheim hingegen haben diese Veränderungen weitreichendere Konsequenzen, die aber lösbar sind. So müssen sie zwar neue Logistikwege in Kauf nehmen, da sie ihre Waren ab sofort direkt am Flughafen gestellen müssen. Aber sie haben am Flughafen Frankfurt auch eine speziell auf ihre Anforderungen zugeschnittene Lösung vor Ort, mit der sie die dafür notwendige Kommunikation mit dem Zoll schnell und unkompliziert abwickeln können. Im Frankfurter Flughafen sind spezifische Terminals des „Air Cargo Pool Exit“ von Kewill aufgestellt, die den Aufwand für die Zollabwicklung auf ein Minimum reduzieren. So können die Unternehmen direkt bei der ersten Einfahrt in den Flughafen mit einem Schritt die Gestellung aller Waren vornehmen, auch wenn sie zu unterschiedlichen Abladestellen transportiert werden. Die Umfuhr der Gestellung, also die Änderung des Lagerortes innerhalb des Flughafens und innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Ausgangszollstelle, ist zulässig und kann auch mehrmals erfolgen. So kann das Fahrzeug nach der Gestellung auf dem Flughafengebiet zum Entladen an verschiedenen Toren ein- und wieder ausfahren. Wichtig ist nur, dass das dem Zoll gemeldet wird. Das funktioniert mit dem Air Cargo Pool problemlos in nur einem Schritt mit der ersten Gestellung. Auch die Meldung der Umfuhren erfolgt automatisiert unter Angabe des Lagerortes. Die Wartezeit reduziert sich damit nach der Gestellung auf maximal 30 Minuten. Der Air Cargo Pool, der auf der ATLAS-spezifischen Software Kewill ZABIS® basiert, ermöglicht eine sichere automatische Ausgangsabwicklung der Luftfrachtausfuhren rund um die Uhr inklusive Ausgangsmitteilungen an den Zoll. Die Unternehmen sind somit unabhängig von Büroöffnungszeiten, weiteren Dienstleistern und zusätzlichem Equipment. Der Air Cargo Pool ist auch mit anderer ATLAS-Software kompatibel, so dass jeder die Lösung für seine Zwecke nutzen kann. Die Air Cargo Pool Terminals stehen deutschlandweit an Flughäfen bereit, vor Kurzem hat Kewill das 50. Terminal am Frankfurter Flughafen aufgestellt.


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