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Was tun gegen Mietnomaden?


Von WAV Immobilien Reuschenbach GmbH IVD

Immobilien-Experte René Reuschenbach mit hilfreichen Tipps für Vermieter

Mietnomaden bereiten Vermietern nach wie vor Kopfzerbrechen. Denn nach dem Ausbleiben der Mietzahlung kann es mehrere Monate dauern, bis ein Vermieter sein Recht auf Räumung durchgesetzt hat und die oftmals schweren finanziellen Folgen tragen muss. Zu dem Mietausfall kommen oft noch die Kosten für Anwalt, Gericht, Räumung durch Gerichtsvollzieher und Lagerung der Möbel. Immobilienexperte René Reuschenbach ist mit der Problematik vertraut und gibt Vermietern wertvolle Praxistipps.
Thumb Laut der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund Deutschland ist der Mietbetrug für Hauseigentümer noch immer ein gravierendes Problem. Zwar wurde eine neue Rechtsgrundlage zum Schutz von Vermietern von der Politik auf den Weg gebracht, jedoch fühlen diese sich aufgrund der fehlenden Handlungsmöglichkeiten oft allein gelassen. Vor diesem Hintergrund gibt Immobilienberater René Reuschenbach wertvolle Tipps, wie man Betrugsfälle frühzeitig erkennen und später handlungsfähig bleiben kann. Der erste Eindruck kann täuschen "Mietbetrüger nutzen oft die Unerfahrenheit von privaten Immobilienvermietern aus. Sie agieren insbesondere beim ersten Besichtigungstermin äußerst geschickt, sind redegewandt und fahren z.B. mit einem (geliehenen) teuren Auto vor", erklärt René Reuschenbach. "Vermieter sollten sich hiervon nicht täuschen lassen und ohne Scheu Fragen zu Einkommen, Familienstand und Arbeitgeber stellen. Auch Gehaltsabrechnungen und eine Schufa-Auskunft können ohne Bedenken vor Vertragsverhandlung angefordert werden." Betrug entlarvt? Dann richtig kündigen! "Haben Sie einen Mietbetrug festgestellt, gilt es keine Zeit zu verlieren! Daher sollten Sie in Ihrer fristlosen Kündigung einer Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Festsetzung des Räumungstermins widersprechen. Außerdem ist es wichtig, neben der fristlosen Kündigung ebenfalls eine ordentliche Kündigung auszusprechen. So vermeiden Sie, dass ihr Mieter während des Prozesses seine Schulden begleicht und somit wieder einziehen darf", so Reuschenbach weiter. Sie haben Fragen zum Thema Mietbetrug in Bornheim, Brühl oder Wesseling? Gerne steht Ihnen Immobilienexperte René Reuschenbach zur Verfügung. Darüber hinaus erhalten Sie weitere Informationen zu den Themen "Immobilien Brühl (http://www.wav-immo.de/Immobilien-Bruehl.htm)", "Immobilien Wesseling (http://www.wav-immo.de/Immobilien-Wesseling.htm)" und "Wohnung mieten Wesseling (http://www.wav-immo.de/Wohnung-mieten-Wesseling.htm)" unter www.wav-immo.de. Firmenkontakt WAV Immobilien Reuschenbach GmbH IVD René Reuschenbach Am Zidderwald 3 53332 Bornheim Deutschland E-Mail: info@wav-immobilien.de Homepage: http://www.wav-immo.de Telefon: 02227-909284 Pressekontakt BigSky PR e.K. Christiane Schulze Münsters Gäßchen 16 51375 Leverkusen Deutschland E-Mail: info@bigsky-pr.de Homepage: http://www.bigsky-pr.de Telefon: 0214 7079511


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, René Reuschenbach, verantwortlich.

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