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Werbung mit Kundendaten - Schonfrist läuft zum 31.08.2012 ab


Von DSB Münster GmbH

Die werbliche Nutzung von Kundendaten wurde durch die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) aus dem Jahr 2009 neu geregelt. Die DSB Münster GmbH weist nochmals darauf hin, das eine hierfür geltende Übergangsfrist heute, am 31. August 2012...
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Münster, 31.08.2012 - Die werbliche Nutzung von Kundendaten wurde durch die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) aus dem Jahr 2009 neu geregelt. Die DSB Münster GmbH weist nochmals darauf hin, das eine hierfür geltende Übergangsfrist heute, am 31. August 2012 endet. Bis zu diesem Termin sollten alle Kundendatenbanken eigentlich bereinigt sein.

Nach dem neuen Bundesdatenschutzgesetz dürfen personenbezogene Kundendaten für Werbezwecke nur dann verwendet werden, wenn die Betroffenen eingewilligt haben. Eine Ausnahme hiervon gab es für die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, die vor dem 1. September 2009 erhoben oder gespeichert wurden. Für diese Daten gilt noch bis 31. August 2012 die alte Gesetzeslage, wonach nicht in jedem Fall eine Einwilligung vorliegen muss.

Ab dem 1. September 2012 gilt dann für alle, auch für die sogenannten Altdaten, die neue Regelung des Bundesdatenschutzgesetzes. Danach dürfen personenbezogene Kundendaten für Werbezwecke grundsätzlich nur bei Vorliegen einer Einwilligung der Betroffenen genutzt werden. Eine Ausnahme sieht der geänderte § 28 BDSG bei Listendaten, dem sogenannten Listenprivileg, vor. Handelt es sich um listenmäßig oder zusammengefasste Daten über Angehörige einer Personengruppe, die Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung, Name, Anschrift, Geburtsjahr und die Zugehörigkeit zu dieser Personengruppe umfassen, ist die Nutzung von Daten zu bestimmten Zwecken auch ohne Einwilligung zulässig.

Sollen auch nach Ablauf der Übergangsfrist die Altdaten weiter verarbeitet oder genutzt werden, und unterliegen diese Daten nicht der Ausnahme des Listenprivilegs, sollten bis zum Ende der Übergangsfrist entsprechende Einwilligungen eingeholt werden.

Das Risiko einer Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde sollte nicht unterschätzt werden. Es besteht die große Gefahr, dass Kunden deren Daten unrechtmäßig gespeichert worden sind bzw. die keine Einwilligung erteilt haben, sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren, die dann verpflichtet ist, dieser Beschwerde nachzugehen.

Die DSB Münster GmbH unterstützt Sie gerne mit einer Kurzübersicht und Hilfestellung zu den noch verbleibenden Werbemöglichkeiten.



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