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Frankfurter Flughafen: Neue Anforderungen an die Gestellung ab Januar 2013


Von Kewill GmbH

Veränderte Herangehensweise an Luftfracht- und Zollabwicklung durch Erlaubnisentziehung des ständigen Ortes der Gestellung für Gemeinschaftsware

Zum 1. Januar 2013 wird es statt vieler verschiedener Lokationen nur noch einen Gestellungsort für Gemeinschaftswaren geben: den Frankfurter Flughafen selbst. Den am Flughafen oder in der näheren Umgebung ansässigen Unternehmen, die bislang eine Zulassung...
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Bad Homburg, 25.10.2012 - Zum 1. Januar 2013 wird es statt vieler verschiedener Lokationen nur noch einen Gestellungsort für Gemeinschaftswaren geben: den Frankfurter Flughafen selbst. Den am Flughafen oder in der näheren Umgebung ansässigen Unternehmen, die bislang eine Zulassung hatten, wird die Erlaubnis des ständigen Ortes der Gestellung entzogen.

Künftig ist somit einzig und allein der Flughafen Amtsplatz. Für am Flughafen ansässige Unternehmen ändert sich dadurch vergleichsweise wenig. Lediglich die vorher möglichen Umfuhren zu Standorten außerhalb des Flughafens sind künftig obsolet. Für die Unternehmen in Flughafen-nahen Orten wie Kelsterbach, Mörfelden und Raunheim hingegen haben diese Veränderungen weitreichendere Konsequenzen, die aber lösbar sind. So müssen sie zwar neue Logistikwege in Kauf nehmen, da sie ihre Waren ab sofort direkt am Flughafen gestellen müssen. Aber sie haben am Flughafen Frankfurt auch eine speziell auf ihre Anforderungen zugeschnittene Lösung vor Ort, mit der sie die dafür notwendige Kommunikation mit dem Zoll schnell und unkompliziert abwickeln können.

Im Frankfurter Flughafen sind spezifische Terminals des 'Air Cargo Pool Exit' von Kewill aufgestellt, die den Aufwand für die Zollabwicklung auf ein Minimum reduzieren. So können die Unternehmen direkt bei der ersten Einfahrt in den Flughafen mit einem Schritt die Gestellung aller Waren vornehmen, auch wenn sie zu unterschiedlichen Abladestellen transportiert werden. Die Umfuhr der Gestellung, also die Änderung des Lagerortes innerhalb des Flughafens und innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Ausgangszollstelle, ist zulässig und kann auch mehrmals erfolgen. So kann das Fahrzeug nach der Gestellung auf dem Flughafengebiet zum Entladen an verschiedenen Toren ein- und wieder ausfahren. Wichtig ist nur, dass das dem Zoll gemeldet wird. Das funktioniert mit dem Air Cargo Pool problemlos in nur einem Schritt mit der ersten Gestellung. Auch die Meldung der Umfuhren erfolgt automatisiert unter Angabe des Lagerortes. Die Wartezeit reduziert sich damit nach der Gestellung auf maximal 30 Minuten.

Der Air Cargo Pool, der auf der ATLAS-spezifischen Software Kewill ZABIS basiert, ermöglicht eine sichere automatische Ausgangsabwicklung der Luftfrachtausfuhren rund um die Uhr inklusive Ausgangsmitteilungen an den Zoll. Die Unternehmen sind somit unabhängig von Büroöffnungszeiten, weiteren Dienstleistern und zusätzlichem Equipment. Der Air Cargo Pool ist auch mit anderer ATLAS-Software kompatibel, so dass jeder die Lösung für seine Zwecke nutzen kann. Die Air Cargo Pool Terminals stehen deutschlandweit an Flughäfen bereit, vor Kurzem hat Kewill das 50. Terminal am Frankfurter Flughafen aufgestellt.

Besuchen Sie uns auf dem 4. Kewill Zoll- und Logistikforum im Steigenberger Airport Hotel am 12. November 2012. Dort können Sie Ihre Fragen direkt mit den Fachleuten der Branche klären. http://www.kewill.com/images/stories/GER/Agenda_Website.pdf



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