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Entsorgungskonzern Remondis will angeblich beim Grünen Punkt einsteigen


Von Medienbüro Sohn

Ziele des DSD-Investors KKR unklar – Kartellrechtliche Probleme vorprogrammiert

Frankfurt am Main/Bonn, www.ne-na.de - Der größte deutsche Entsorgungskonzern Remondis, besser bekannt unter dem früheren Firmennamen Rethmann, verhandelt nach Angaben aus Branchenkreisen mit der amerikanischen Beteiligungsgesellschaft KKR über eine „strategische Partnerschaft“ am Grünen Punkt. Das berichtet die FAZ. Remondis habe KKR, welche die Duales System Deutschland AG im vorigen Jahr übernommen hatte, eine Übernahme von 20 Prozent der Anteile, verbunden mit einem Vorkaufsrecht, angeboten, hieß es. Entsprechende Gespräche seien schon im August aufgenommen worden.
Thumb Die Zielsetzung des Finanzinvestors KKR, den Grünen Punkt-Müllkonzern unternehmerisch zu ertüchtigen und an die Börse zu bringen, halten Brancheninsider für unrealistisch. An einem langfristigen Engagement sei KKR gar nicht interessiert. Die Geschäftspolitik sei eher an hohen Renditezahlen in einem möglichst kurzen Zeitraum orientiert. Beim Kauf des Traditionsunternehmen Telenorma/Bosch Telecom durch KKR sei die anfängliche Euphorie unter dem neuen Namen Tenovis schnell verflogen. „Im April 2004 wurde noch bestätigt, dass man sich auf einen Börsengang vorbereitete. Anfang Oktober wurde jedoch bekannt, dass KKR das Unternehmen an die US-Gesellschaft Avaya verkauft hatte“, so der ZDF-Wirtschaftsjournalist Michael Opoczynski. Nach einem Bericht des IS-Reports werde sogar der Name Tenovis spätestens zur Fußball-WM 2006 verschwinden und auch die Produkte dürften bald der Vergangenheit angehören. Avayas Interesse orientierte sich nur an den Tenovis-Kunden und der Vertriebsstruktur. Spaß am Müllprofit soll bei KKR derzeit nicht aufkommen. Von den 18.000 Lizenznehmern des Grünen Punktes komme das materielle Volumen nur von rund 500 Unternehmen. 17.500 würden einfach nur Geld kosten. Dazu würde der Bericht des Manager Magazins passen: „Billig-Kunden werden im Service nur noch mit Call Center-Agenten abgespeist“. 14 Jahre lang seien alle Kunden gleichbehandelt worden. Damit sei seit Anfang Juli Schluss. „Jetzt gibt es A-, B- und C-Kunden. Die wenigen A-Kunden werden gehegt: Mitte Juni schloss DSD mit Unilever einen neuen langfristigen Entsorgungsvertrag und hielt den Konsumgüterkonzern mit günstigen Konditionen vom Wechsel zur Konkurrenz ab", berichtet das Manager Magazin. Die Lizenzerlöse des DSD-Müllkonzerns sollen nach Informationen der FAZ rückläufig sein. „Wettbewerber wie die Interseroh AG aus Köln und die Mainzer Landbell AG als alternative Systembetreiber machen dem Grünen Punkt bei der Entsorgung von Verpackungsabfall zunehmend Konkurrenz. Durch eine Partnerschaft mit Remondis könnte der neue Eigner der DSD AG versuchen, sich ‚nach unten’ abzusichern, wird in der Branche gemutmaßt“, so die FAZ. Der Wiedereinstieg eines Entsorgers beim Grünen Punkt würde allerdings das Bundeskartellamt auf den Plan rufen. Die Wettbewerbsrechtler hatten mit einem Kartellverbot gedroht, wenn Handel und Entsorger nicht beim DSD aussteigen. Eine weitere kartellrechtliche Baustelle entsteht nach einem Bericht des Branchendienstes Euwid zur Zeit bei der Rabattpolitik des DSD. Das marktbeherrschende Unternehmen müsse offenbar mit einem Verfahren wegen missbräuchlichem Verhalten rechnen. „Es gibt kein konkretes Verfahren des Bundeskartellamts gegen DSD," sagte ein Sprecher der Behörde auf Anfrage von EUWID. Das Kartellamt habe nach seinen Angaben mit DSD über Rabatte für Lizenznehmer gesprochen, die aus Sicht der Behörde „in einzelnen Anknüpfungspunkten kartellrechtlich nicht unproblematisch" seien. DSD habe in den Vorgesprächen zugesagt, das Verhalten abzustellen, sagte der Sprecher. Grund für die Vorgespräche der Behörde mit der DSD AG war deren Erfolg bei einer Ausschreibung der Firma Unilever. Die von DSD abgegebenen Preise für die Verpackungsmengen lagen laut Presseberichten deutlich unter denen der aktuellen DSD-Lizenzentgeltliste. Wettbewerber von DSD seien auf Grund der günstigeren Preise nicht zum Zug gekommen. Das Preisverhalten des Grünen Punktes sei nach Auffassung eines Wettbewerbsrechtlers anfechtbar: "Es ist dem Marktbeherrscher verboten, Kunden gezielt Rabatte zu gewähren. Bei Unilever ist es wohl so gelaufen. Der Nahrungsmittelkonzern ist mit seinem Lizenzvolumen zum Monopolisten zurückgekehrt. Immerhin dreht es sich um einen zweistelligen Millionenbetrag." Entweder werde der Rabatt allen eingeräumt oder keinem. "Die Konkurrenten von Unilever müssten eigentlich auf die Barrikaden steigen", sagte der Jurist gegenüber dem Onlinemagazin NeueNachricht http://www.ne-na.de. Die Konsumgüterindustrie muss für jede in Verkehr gebrachte Verkaufsverpackung ein Entsorgungsentgelt bezahlen. So liegt beim DSD der Preis für Kunststoffverpackungen bei 140 Cent pro Kilo. "Wenn jetzt in Einzelfällen das Duale System auf 100 Cent runtergeht, um Konkurrenten aus dem Rennen zu schießen, ist das klar ein Verstoß gegen die Paragrafen 19 und 20 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)", betont der Wettbewerbsrechtler. Ein Missbrauch liege insbesondere vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen den Wettbewerb in erheblicher Weise ohne sachlich gerechtfertigten Grund beeinträchtigt. Dazu zählen auch Preisunterbietungen.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Matthias Schmitz, verantwortlich.

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