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Firmengründung in den USA, Unternehmenserfolg in Köln?


Von US-Corporation.org | ALTON LLC

Thumb Eine Firmengründung in den USA macht nur dann Sinn, wenn man anschließend auch geschäftlich in den USA tätig werden möchte. Ist das so? Nein, es ist nicht so. Und doch kursieren noch immer eine Menge Gerüchte und Falschaussagen zur Firmengründung in den USA. „Es wird Zeit, mit diesen Falschinformationen aufzuräumen“, sagt Max Karagoz vom Unternehmen ALTON LLC (http://www.us-corporation.org) deshalb. Sein Unternehmen wird aus diesem Grund in den kommenden Monaten eine Reihe von Pressemitteilungen über die Firmengründung in den USA veröffentlichen. ALTON LLC unterstützt seine deutschsprachigen Kunden bei der Firmengründung in den USA. Manche dieser Kunden gründen ein US-Unternehmen tatsächlich, um in den USA mit dem eigenen Unternehmen durchzustarten. Andere bleiben allerdings in Deutschland und profitieren dabei dennoch mit ihrem US-Unternehmen von einer Reihe von Vorteilen. Firmengründung in den USA – warum eigentlich? Eine Firmengründung in den USA, um Kunden anschließend beispielsweise in Köln, Berlin, München oder Hamburg attraktive Angebote zu unterbreiten, macht gleich aus mehreren Gründen Sinn. „Ein wesentlicher Vorteil der Firmengründung in den USA ist die Schnelligkeit der Gründung“, sagt Max Karagoz. Mit qualifizierter Hilfe dauert das gesamte Procedere nicht länger als sieben Tage. Und bei Bedarf ist bei ALTON LLC sogar eine Express-Gründung möglich, bei der die Gründung werktags innerhalb von 24 bis 36 Stunden abgeschlossen wird. Über das schnelle Gründungsprocedere hinaus, bietet die Firmengründung in den USA für Unternehmer, die ausschließlich in Deutschland agieren möchten, eine ganze Reihe weiterer Vorteile. Stammkapital ist unnötig „Bei der US-amerikanischen Corporation ist beispielsweise keinerlei Stammkapital für eine Gründung nötig und das, obwohl es sich um die US-amerikanische Variante einer Aktiengesellschaft handelt“, beschreibt Max Karagoz einen weiteren Vorteil der Firmengründung in den USA. Die Corporation kann bei Bedarf als Einzelunternehmen geführt werden und muss keinerlei Aktien ausgeben. Darüber hinaus ist die Haftung für den Unternehmensgründer begrenzt und eine Corporation kann weltweit unternehmerisch handeln. Sie benötigt zwar eine offizielle Firmenadresse in den USA, aber die kann von ALON LLC ebenso gestellt werden wie der Registered Agent. Als offizieller Ansprechpartner des Unternehmens für US-Behörden muss der seinen Sitz wie das gegründete Unternehmen in den USA haben. Da ALTON LLC sich um beide Dinge kümmert, muss ein deutschsprachiger Kunde aber letztlich für eine Firmengründung in den USA kein einziges Mal die USA betreten. Auch das Folgeprocedere ist mit Unterstützung einfach Nach der Gründung sind eine Reihe kleinerer Formalitäten wie etwa das Verfassen einer Apostille nötig. Als Apostille wird eine beglaubigte Übersetzung der Gründungsurkunde bezeichnet. Zusätzlich kann auch der Gesellschaftervertrag übersetzt werden. Beides übernimmt ALTON LLC auf Wunsch für seine Kunden. Schließlich können die Kunden im Rahmen einer Firmengründung in den USA verschiedene Büroservice-Pakete buchen. Sie sorgen dafür, dass die Post, die an die offizielle Firmenadresse in den USA gesendet wird, nach Deutschland weitergesendet wird. Anrufe an die US-Firmenadresse werden entgegengenommen und der Unternehmer in Deutschland wird über die Inhalte des jeweiligen Anrufs informiert. Bei einem umfangreicheren Paket gibt es eine Direktleitung nach Deutschland. Jemand ruft das Unternehmen unter einer US-Nummer an und beim in Köln, Berlin, München oder Hamburg sitzenden Unternehmer klingelt das Telefon. „Alle Dienstleistungen zusammen machen die Firmengründung in den USA für ein anschließendes unternehmerisches Handeln in Deutschland extrem einfach, sagt Max Karagoz abschließend. Ein US-Unternehmen ist für viele angehende Unternehmer in Deutschland eine interessante Alternative zu deutschen Unternehmensformen.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Max Karagoz (Tel.: +1-305-4283553), verantwortlich.

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