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Bundesnetzagentur in Deutschland sollte Rahmenbedingungen für IP-Kommunikation verbessern


Von Medienbüro Sohn

VoIP-Anbieter müssen Rufnummernportierung sicherstellen

Düsseldorf, www.ne-na.de – Kommunikation über das Internet Protokoll (VoIP) bietet nach Einschätzung von Branchenexperten die besten Voraussetzungen für einen Massenmarkt. Schon heute sind die technischen Vorraussetzungen dafür weitgehend erfüllt und auch die kommerziellen Bedingungen für breitbandige Internetanschlüsse stellen keine Hürde mehr dar.
Thumb Nach Angaben des Bundesverbandes der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (BREKO) nutzen in Deutschland rund 500.000 Kunden VoIP regelmäßig und verfügen über installierte Hard- und Software. Über 12 Prozent aller internationalen Gespräche laufen bereits über das Internet Protokoll und 14 Prozent der deutschen Unternehmen haben ihre Infrastruktur auf VoIP umgestellt. Teilnehmer können über geografische Rufnummern (Zuordnung über die vorangehende Ortsnetzkennzahl) oder über Rufnummern der 032-Gasse erreicht werden. Darüber hinaus ist die Erreichbarkeit über eine Benutzerkennung möglich, zum Beispiel wenn zwei Endkunden per PC oder Laptop miteinander kommunizieren. Endkunden, die VoIP in Anspruch nehmen wollen, können aus allen anderen Fest- oder Mobilfunknetzen jederzeit erreicht werden und weltweit jeden Teilnehmeranschluss anwählen, auch die Rufnummern der Mobilfunknetze. Bei den Endgeräten können herkömmliche analoge Telefone mit Hilfe eines Adapters weiterverwendet werden. Darüber hinaus existieren spezielle VoIP-Telefone, die den Komfort herkömmlicher Telefone übertreffen. Für Handys oder Smartphones bleibt weiterhin die Software wichtig, die die Verbindung zum VoIP-Anbieter ermöglicht. „Ein Hemmnis ist noch zu überwinden: Die regulatorischen Rahmenbedingungen sind nicht optimal. Hier muss die Bundesnetzagentur noch nachjustieren. Zwar sind die Rufnummernregelungen für die 032er Gasse und für die geografischen Nummern verabschiedet, jedoch existiert der IP-Dienst in Deutschland nicht als entbündelte Vorleistung. Bislang ist es nicht möglich, DSL als allein stehenden Zugang zum Internet zu erwerben, da der Kauf einer zusätzlichen Telefonleitung mit angeboten wird. Die Entscheidung jedoch eine entbündelte Vorleistung anzubieten, wird über kurz oder lang fallen, und insofern kann man davon ausgehen, dass VoIP neue Umsatzpotenziale für Internet Service Provider (ISP) bringt und neue Geschäftsmodelle ermöglicht“, so Omar Khorshed, Vorstandschef des Düsseldorfer Abrechnungsspezialisten acoreus. Bestehende Rufnummern im Festnetz müssten in VoIP-Netze übertragen werden und umgekehrt. Gleiches gelte für VoIP-Anbieter untereinander. „Für alle VoIP-Anbieter ist ein Portierungsdatenaustauschverfahren wichtig, dass gemäß den Bestimmungen des Arbeitskreis für Nummerierung und Netzzusammenschaltung verabschiedet und durch die Bundesnetzagentur im Mai 2004 verfügt wurde. Um diese Lösung generell dem Markt anbieten zu können, und auch weil die Nachfrage seitens des Marktes immer mehr drängte, wurde ein neues Verfahren zum Austausch der Portierungsdaten zwischen den Netzbetreibern und anderen Telefondienstanbietern eingeführt. acoreus hat im Verbund mit BREKO und dem Verband der Anbieter für Telekommunikations- und Mehrwertdienste (VATM) im Vorfeld dieser Einführung einen Anforderungskatalog auf eine bundesweite zentrale Portierungsdatenbank postuliert und in der eigenen Entwicklung umgesetzt“, so Khorshed. Die Datenbank basiere auf dem täglichen Austausch der Portierungsdaten mit allen im Markt tätigen Teilnehmernetzbetreibern . „Diese Daten werden sowohl miteinander als auch mit den von der Bundesnetzagentur regelmäßig veröffentlichten Zuteilungen von Rufnummernblöcken abgeglichen. Unsere Datenbank erhält neben der vollständigen Information zur Zuteilung der Rufnummerblöcke über vier Millionen Informationen zu Portierungen von einzelnen Rufnummern oder Rufnummerngruppen. Wir können somit ‚im Handumdrehen’ zu jeder beliebigen Rufnummer aussuchen, in welchem Netz sie momentan aufgeschaltet ist, und auch in welchem Netz sie in einem beliebigen Zeitpunkt in der Vergangenheit aufgeschaltet war“, erklärt Khorshed. Erst vor einigen Wochen haben sich die Branchenverbände VATM, BREKO und die Deutsche Telekom innerhalb des so genannten „Offline Billing Regimes“ darüber geeinigt, dass die alternativen Teilnehmernetzbetreiber ihren Endkunden Internet-by-Call und Mehrwertdienste wie zum Beispiel 0190-0/0900 und auch 118xy Rufnummern anbieten und auch gegenüber ihren Endkunden abrechnen können. Diese Dienste waren bislang nur für die Kunden der Deutschen Telekom erreichbar. „Mit der Erweiterung des ‚Offline Billing Regimes’ wurde ein enorm wichtiger Schritt für die weitere Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes in Deutschland getan. Die Marktöffnung bringt jedoch auch grundsätzliche Änderungen im Vertragsmanagement für Teilnehmernetzbetreiber und Serviceprovider mit sich“, so Khorshed. So müssen die alternativen Teilnehmernetzbetreiber nach dem neuen Vertragswerk unter anderem mit allen Service Providern, die entsprechende Dienste wie Mehrwertdienste in ihren Netzen realisieren, entsprechende Fakturierungs- & Inkasso-Verträge abschließen, ehe die entsprechende Rufnummerngasse in den Netzen frei geschaltet wird. „Da auf diese Art einige Dutzend TNB mit einigen Dutzend Verbindungsnetzbetreibern und Service Providern (VNB/SP) Verträge schließen müssen, ist alleine das Vertragsmanagement für jeden Einzelnen sehr aufwändig. Durch eine Bündelung können wir allerdings die viel beschworenen Synergieeffekte sehr gut realisieren“, sagt Khorshed.


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