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Mit der Branchensoftware INVEP optimal gerüstet für das Insolvenzstatistikgesetz (InsStatG)


Von Andre Koppel Software GmbH

Berlin, den 03.01.2013. Die Branchensoftware INVEP erfüllt alle durch das InsStatG erhobenen Anforderungen und wurde vom Statistischen Bundesamt (Destatis) erfolgreich auf korrekte digitale Datenübermittlung geprüft.

Das Inkrafttreten des neuen InsStatG zum 01.01.2013 birgt große Heraus-forderungen für Treuhänder sowie Insolvenz- und Sachwalter, die mit Hilfe der Insolvenzverwaltungssoftware INVEP gemeistert werden können, ohne zusätzliche Ressourcen zu benötigen....
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Berlin, 03.01.2013 - Das Inkrafttreten des neuen InsStatG zum 01.01.2013 birgt große Heraus-forderungen für Treuhänder sowie Insolvenz- und Sachwalter, die mit Hilfe der Insolvenzverwaltungssoftware INVEP gemeistert werden können, ohne zusätzliche Ressourcen zu benötigen.

'Unsere Software unterstützt die Erfassung sämtlicher Daten, die der Verwalter melden muss, zusätzlich aber auch die vom Gericht zu übermittelnden Daten', erläutert André Koppel, Geschäftsführer der André Koppel Software GmbH. 'INVEP erstellt sämtliche Papiermeldungen (RA, VA, RB, VB und X) entweder auf dem landesspezifischen Papierbogen oder auf einem allgemein gültigem Bogen. Zusätzlich lassen sich mit INVEP sämtliche Datenübertragungen, die im Rahmen des InsStatG anfallen, online via der von Destatis zertifizierten Schnittstelle übermitteln.'

INVEP enthält sämtliche Datenfelder, die im Rahmen der zyklischen Meldung durch den Verwalter übermittelt werden müssen. Ein komfortables Managementmodul ermittelt selbständig, für welche Verfahren Daten gedruckt oder übermittelt werden müssen, und wie vollständig die Daten erfasst wurden. Der Sachbearbeiter spart sich damit die Mühe, jedes Verfahren von Hand anzusehen und zu prüfen.

Sämtliche Übermittlungsdaten werden aufbereitet und in einer Versand- und Druckmaske zur Verfügung gestellt. Die korrekte digitale Dateneinlieferung via eSTATISTIK.core wurde von Destatis geprüft und INVEP wird als Datenlieferant auf der entsprechenden Auskunftsseite genannt.

Bei der digitalen Datenübermittlung wird vollautomatisch ein Protokoll erzeugt, das vom Amtsgericht als Leistungsnachweis akzeptiert wird. Der Weg der digitalen Übermittlung ist zumeist vorzuziehen, da er mit einem deutlich geringerem Aufwand einhergeht, als der Ausdruck von Papiermeldungen.

Für den Fall, dass das Gericht die Generierung und Übermittlung der Daten der Erfassungsmeldungen RA und VA an den Verwalter delegiert, kann der Verwalter hier ebenfalls INVEP verwenden.

Das INVEP-Team steht in engem Kontakt mit dem Statistischen Bundesamt, um sicherzustellen, dass sämtliche Anforderungen umgesetzt werden. Alle wichtigen Informationen zum InsStatG inklusive der aktuellen Erfassungsbögen finden Sie hier:

http://www.invep.de/insstatg.html

Zusätzlich bietet die Koppel Software GmbH den Online-Service StatDesk. Unabhängig von der Softwarelösung, die Sie für die Insolvenzverwaltung einsetzen, werden hier alle Übertragungswege für die Meldung der statistischen Daten im Rahmen des InsStatG unterstützt:

www.statdesk-online.de

Ansprechpartner Presse

Koppel Software GmbH

Simone Würdinger-Grassert | Presse

Prinz-Handjery-Straße 38 | 14167 Berlin

Tel: + 49 (30) 56 70 15 53

Mobil: 0162-39 67 533

swuerdinger@akso.de

www.invep.de

www.insoTQM.de


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