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Neue, geförderte Pflegeversicherung online vergleichen


Von BK-Infoportale.de

Das Online-Portal mit Sitz in Leonberg hat jetzt seine Inhalte aktualisiert und seinen Vergleichsrechner an die Neuerungen des letzten Jahres und des Jahres 2013 angepasst.
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Die Plattform für Versicherungsvergleiche und Informationen rund um die Pflegezusatzversicherung www.pflegeversicherung-infoportal.de wird aus dem deutschen Leonberg geführt. Die Geschäftsführer des Unternehmens haben es sich zur Aufgabe gemacht, Interessierten, die sich über die jetzt auch geförderte Pflegeversicherung informieren wollen, eine Plattform zur Verfügung zu stellen, die einen direkten Online-Vergleich der Versicherungsarten der Pflegeversicherung (auch die neuen Pflege-BAHR Verträge) ermöglicht. Während auf anderen Portalen häufig auf kostenpflichtige Links verwiesen wird, bietet die Website eine intuitiv bedienbare Suchmaske für die einzelnen Tarife und stellt diese anschaulich dar. Die Website wurde im Zuge der Neuerungen, die zum 01.01.2013 in Kraft traten, aktualisiert.

Schon am 21.12.2012 wurden die gesetzlichen Regelungen zur Pflegeversicherung verändert. Versicherungsgesellschaften und Anbieter von Pflegezusatzversicherungen dürfen nicht mehr, wie bisher, Männer und Frauen in den Beitragskalkulationen unterscheiden. Männer zahlen daher jetzt häufig etwas mehr für ihre Pflegeversicherung, während einige Tarife für Frauen günstiger geworden sind. Die Unisex-Tarife sind jetzt ebenso in dem Portal integriert wie die Tarife der Pflege-BAHR Versicherungen. Grundlage für die neuen Tarife ist das sogenannte Pflege-Neuausrichtungsgesetz (kurz auch "PNG" genannt). Seit der Einführung der Pflegeversicherung 1995 wird jetzt erstmals der Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung gesetzlich gefördert - mit bis zu 60 Euro im Jahr. Die Voraussetzungen, die es für die Förderung zu erfüllen gilt, sind einfach: Der jeweilige Tarif muss Leistungen für alle drei Pflegestufen beinhalten und das Pflegemonatsgeld muss mindestens bei 600 Euro liegen. Seitens der Versicherung darf keine Gesundheitsprüfung erfolgen und auch der Ausschluss von Leistungen darf nicht vereinbart werden. Damit Männer und Frauen einen Pflege-BAHR Tarif abschließen können, müssen sie das 18. Lebensjahr erreicht haben. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und der Inanspruchnahme der Förderung finden sich ebenso auf dem Infoportal wie ein direkter Vergleich der aktuellen Versicherungen selbst.

Schon in den letzten Jahren hat sich herausgestellt, dass eine private Zusatzversicherung im Bereich der Pflegeversicherungen sinnvoll ist. Die Kosten für eine Pflege im Alter sind hoch - nur selten lässt sich diese Lücke problemlos auffangen. Hier tritt die geförderte Pflegeversicherung in Kraft, die aufgrund der Umstellungen Ende 2012 und Anfang 2013 noch ansprechender für Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen geworden ist. Welche Versicherungsgesellschaft dennoch den günstigsten Tarif anbietet, der darüber hinaus die Kriterien für die gesetzliche Förderung erfüllt, können Suchende mithilfe des Portals ganz einfach online herausfinden. Lediglich das Geburtsdatum und die Tagegeldhöhe müssen dafür angegeben werden.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Markus Köhler (Tel.: 07152-614422), verantwortlich.

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