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GEV modernisiert Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung - Besonderes Highlight: Mietsachschäden!


Von Grundeigentümer-Versicherung VVaG

Die Grundeigentümer-Versicherung (GEV) hat ihre Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung sowohl für das Direktgeschäft als auch für den Vertriebsweg Makler neu gestaltet.
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Mit um bis zu 30 Prozent reduzierten Beiträgen und zusätzlichen Haftungssummen bietet der Spezialist für Versicherungen rund um Immobilien jetzt noch attraktiveren Haftpflichtschutz für Haus- und Grundbesitzer. Das besondere Highlight: die Forderungsausfalldeckung für Mietsachschäden bis zu 100.000 Euro.

Immer häufiger müssen Vermieter von Wohnungen oder Häusern Schäden tragen, die zum Beispiel durch einen Mieter verursacht werden, dieser aber hierfür nicht aufkommen kann. Diese so genannten "Forderungsausfälle für Mietsachschäden" kommen vor allem bei Schäden vor, die von so genannten Mietnomaden hinterlassen werden. Aber auch Schäden an hochwertigen Parkettböden durch unsachgemäße Behandlung oder Schimmel in der Wohnung durch mangelndes oder falsches Lüften übersteigen oft die zur Verfügung stehende Kaution und der Mieter kann oder will den Schaden nicht übernehmen.

In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung der Grundeigentümer-Versicherung sind diese "Forderungsausfälle für Mietsachschäden" nach den aktuellen "Besonderen Bedingungen für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (BB HuG 2009)" automatisch beitragsfrei mitversichert. Geleistet wird je Versicherungsfall bis zu einer Summe von maximal 100.000 Euro bei einem Selbstbehalt von 10 Prozent, mindestens 500 Euro. Voraussetzung für die Leistung ist, dass die Forderung durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem deutschen Gericht festgestellt worden und der schädigende Mieter zahlungs- oder leistungsunfähig ist.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist ein "absolutes" Muss für alle Eigentümer, Vermieter oder Verpächter von bebauten oder unbebauten Grundstücken. Denn: Kommt durch eine Immobilie oder vor bzw. auf einem Grundstück, im Garten oder im Treppenhaus ein Dritter zu Schaden, kann der Haus- bzw. Grundeigentümer voll zur Haftung herangezogen werden. Dazu zählen zum Beispiel auch rutschige Gehwege durch Schnee und Eis, herabfallende Dachziegel bei einer Renovierung oder defekte Treppen, Zäune und Wege. Mitversichert ist auch die Verkehrssicherungspflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die aus der Unterhaltung einer Photovoltaikanlage entstehen können, wenn das Leistungsvermögen der Anlage 10 kWp nicht übersteigt und keine Lieferverpflichtung für Strom besteht.

Mit Deckungssummen von 3 bis 10 Millionen Euro bietet die Grundeigentümer-Versicherung für jeden Haus- und Grundbesitzer passenden und umfangreichen Schutz. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass im Rahmen des zur Verfügung gestellten Versicherungsschutzes nicht jeder eingetretene Schadenfall automatisch zu einer Entschädigungsleistung durch die Haftpflichtversicherung führt. Denn Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, für die berechtigten Schadenersatzforderungen zu leisten und ungerechtfertigte, für die dem Grundeigentümer kein Verschulden anzulasten ist, auch in seinem Namen abzulehnen.

Weitere Informationen zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung finden Sie auch auf www.grundvers.de.

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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Frau Jessica Braun (Tel.: 040 37663 131), verantwortlich.

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