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Präferenzkalkulation mit BEO-Software


Von Beo GmbH

Zollersparnisse umfassend nutzen

Exportierende Unternehmen können ihre Produkte zollvergünstigt oder sogar zollfrei ausführen – wenn sie im Rahmen einer Präferenzberechtigung Ursprungsnachweise für die betreffenden Waren anfertigen. Damit werden diese für importierende Unternehmen auf den ausländischen Märkten günstiger. So sichert sich der Erzeuger oft entscheidende Wettbewerbsvorteile: ein klares Argument für die Präferenzkalkulation. Während viele Unternehmen diese Vorzüge noch nicht ausreichend kennen, ist die Betreuung und Beratung von Kunden zur Präferenz bei BEO schon lange Alltag.
Thumb Der Automobilsektor und der Maschinenbau sind zwei der wichtigsten Schlüsselindustrien in Deutschland. Ihre Produkte sind international erfolgreich – und setzen sich oft aus vielen Vorprodukten oder Produktkomponenten zusammen. Das macht eine exakte Präferenzkalkulation schwierig, denn dazu müssen die Ursprungseigenschaften jedes Bauteils bekannt sein. Den Nutzen, den eine IT-gestützte Präferenzkalkulation hier bieten kann, hat der Zollspezialist BEO schon früh erkannt: Bereits seit langem steht Exportverantwortlichen die BEO-Präferenz zur lückenlosen Kalkulation der Ursprungseigenschaften ihrer Fertigungsartikel zur Verfügung. Das Programm ermittelt die Ursprungsdaten aller im Produkt befindlichen Komponenten und errechnet daraus den präferenzberechtigten Warenanteil. Liegt dieser über dem erforderlichen Prozentsatz und sind die Präferenzregeln erfüllt, können Unternehmen ihre Produkte vergünstigt oder sogar zollfrei ausführen. Damit sichern sie sich neben Zeitersparnis auch Wettbewerbsvorteile am Markt. Die BEO-Software gewährleistet, dass die Präferenz korrekt berechnet wird und stellt darüber hinaus sicher, dass für alle berücksichtigten Teile eine gültige Lieferantenerklärung vorliegt. Die dafür erforderlichen Daten entnimmt die Anwendung über eine Schnittstelle aus dem Warenwirtschaftssystem. Je nach Bedarf können Unternehmen die Kalkulation für alle Länder oder nur für das Bestimmungsland der jeweiligen Waren durchführen.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Clemens Sexauer (Tel.: 07642-900 30 ), verantwortlich.

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