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Berufsunfähigkeit vorzubeugen - Berufsunfähigkeitsversicherung


Von Finanz Versicherung Service

Berufsunfähigkeitsversicherung vergleich und wichtige Informationen zum Thema Berufsunfähigkeit und Berufsunfähigkeitsrente
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Um einer eventuellen Berufsunfähigkeit vorzubeugen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine elementare Versicherung, die jeder besitzen sollte. Vor allem bei Familien mit einem Verdienst sollte man finanziell gegen Verlust der Erwerbsfähigkeit abgesichert sein. Denn sonst kann im schlimmsten Fall der gewohnte Lebensstandard nicht mehr gehalten werden. Es kann sich sehr schnell eine ungewollte Eigendynamik entwickeln, aus der man sich nicht so schnell wieder von selbst befreien kann. Der Verlust des Hauses, der Wohnung oder des Autos können die schlimmen Folgen sein.

Was sollte eine BU unbedingt besitzen, damit eine optimale finanzielle Absicherung auch wirlich gewährleistet ist? Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll das eigene Einkommen bei Eintritt der Berufsunfähigkeit absichern. Auf der Höhe des möglichen Auszahlungsbetrages im Fall der Fälle basiert die Prämie des Beitragszahlers. Die BU garantiert bei einer eintretenden Berufsunfähigkeit die Zahlung eines vertraglich vereinbarten monatlichen Betrages, damit der Lebensstandard gehalten werden kann. So ist die gesamte Familie abgesichert. Befürchtungen über Krankheiten und eintretende Berufsunfähigkeit gehören somit der Vergangenheit an.

Durch den Wegfall der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente ist der Abschluss einer eigenen Berufsunfähigkeitsversicherung von großer Bedeutung. Denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht selbst bei einem normalen Lebensstandard bei weitem nicht für die Deckung der Ausgaben aus. Die BU ist also sehr wichtig - selbst für kleine Familien. Entscheidend für die Höhe der Prämien ist auch der ausgeübte Beruf des Versicherungsnehmers. Generell gilt: Je gefährlicher der Beruf, desto höher die Prämien. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte optimal nicht nur bis zum 65., sondern bis zum 67. Lebensjahr gezahlt werden. So entstehen bei der Höhe des Renteneintrittsalters keine unüberbrückbaren Lücken.
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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Stanislaw Szestakow (Tel.: 02233/700420), verantwortlich.

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