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Osterfeuer: Aber bitte sicher!


Von Grundeigentümer-Versicherung VVaG

Am Ostersamstag und Ostersonntag ist es wieder soweit: Dann werden in weiten Teilen Deutschlands wieder Osterfeuer entzündet.
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Sie folgen einem alten Brauch und sollen den Winter sowie böse Geister vertreiben. In katholischen Gemeinden entzündet der Priester am Feuer die Osterkerze, die dann als Licht in die dunkle Kirche getragen wird. Dabei soll die brennende Kerze Christus als Licht der Welt darstellen.
So schön ein Osterfeuer ist, so gefährlich kann es aber auch für Zuschauer, angrenzende Gebäude oder die Umwelt sein. Damit niemand gefährdet wird, hat die Grundeigentümer-Versicherung einige Tipps zur Vorsorge zusammengestellt:
Besondere Sorgfalt sollte der Platzwahl gelten. Wichtig ist als erstes die Genehmigung des Eigentümers, auf dessen Grundstück das Feuer gezündet wird. In einzelnen Regionen ist darüber hinaus die Genehmigung der Gemeinde erforderlich. Außerdem ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zu angrenzenden Grundstücken, Gebäuden, Garagen, Gartenhäusern, aber auch zu Bäumen und Sträuchern einzuhalten. Berücksichtigen Sie hierbei, dass es auch mal einen Windstoß geben kann. Für alle Fälle sollte ein Handy oder Telefon griffbereit sein, um für den Fall, dass das Feuer außer Kontrolle gerät, sofort die Feuerwehr über die Notfallnummer 112 alarmiert werden kann.
Und wenn trotz aller Vorsicht etwas passiert? Dann haftet derjenige mit seinem gesamten Einkommen und Vermögen, der den Schaden einem Dritten schuldhaft zugefügt hat, unabhängig davon, ob er den Schaden leichtsinnig, durch ein Missgeschick oder aus Vergesslichkeit verursacht hat.
Helfen vor möglichen Schadenersatzansprüchen Dritter kann die private Haftpflichtversicherung. Denn ihre Aufgabe ist es bedingungsgemäß, für berechtigte Schadenersatzforderungen zu leisten und ungerechtfertigte, für die einem kein Verschulden anzulasten ist, im Namen des Versicherten abzulehnen.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Frau Jessica Braun (Tel.: 040 37663 131), verantwortlich.

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