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Bundesnetzagentur beschließt höhere Miete für die Teilnehmeranschlussleitung


Von Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM)

VATM: Breitbandausbau wird mit zusätzlichen Kosten in Millionenhöhe belastet

"Die investierenden Unternehmen verlieren durch die Entscheidung, die Miete für die Teilnehmeranschlussleitung vom Hauptverteiler bis zum Kabelverzweiger um 49 Cent zu erhöhen, Millionen Euro. Anreize werden nicht ausreichend gesetzt. Die Telekom gewinnt...
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Köln, 28.03.2013 - "Die investierenden Unternehmen verlieren durch die Entscheidung, die Miete für die Teilnehmeranschlussleitung vom Hauptverteiler bis zum Kabelverzweiger um 49 Cent zu erhöhen, Millionen Euro. Anreize werden nicht ausreichend gesetzt. Die Telekom gewinnt Millionen für ihren eigenen Breitbandausbau in den ohnehin bereits gut versorgten wettbewerbsintensiven Regionen, wo dieses TAL-Stück besonders wichtig ist. Für die Kunden auf dem Land und für die ambitionierten Breitband-Ziele der Bundesregierung ist dies ein ganz schwarzer Tag", so das erste Fazit von VATM-Präsident Peer Knauer zur heutigen Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA). Sie hat bekannt gegeben, dass sie den monatlichen Mietpreis für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) insgesamt von 10,08 auf 10,19 Euro erhöht.

Für die Strecke vom großen Knotenpunkt Hauptverteiler (HVt) bis zum Kabelverzweiger (KVz), dem grauen Kasten am Gehwegrand, steigt das Monatsentgelt von 2,91 auf 3,40 Euro, vom KVz bis zum Endkunden sinkt es von 7,17 auf 6,79 Euro. Die Monatsentgelte für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) werden von den Wettbewerbern an die Telekom für die Bereitstellung der so genannten letzten Meile bis zum Endkunden bezahlt und von der Bundesnetzagentur festgelegt.

Der Preiserhöhung für mehr als neun Millionen angemietete TAL-Anschlüsse am Hauptverteiler steht eine marginale Senkung für nur rund 140.000 gemieteter TALs am KVz gegenüber. Das bedeutet eine drastische Belastung des Wettbewerbs und der Infrastrukturinvestoren in Höhe von rund 37 Millionen Euro im Genehmigungszeitraum und eine Entwertung der Investitionen der Unternehmen, die Glasfaser bis zum Hauptverteiler gebaut haben. Da praktisch alle ausbauenden Unternehmen auch auf die überteuerte HVt-TAL angewiesen sind, wird deren Investitionskraft weiter geschwächt.

"Dem steht eine Entlastung von lediglich rund 1,9 Millionen Euro in drei Jahren gegenüber. Bei einem erforderlichen Investitionsvolumen im zweistelligen Milliardenbereich in den weiteren Breitbandausbau wird eine Senkung um 38 Cent pro Teilnehmeranschlussleitung keinerlei neue Impulse auslösen und eine Riesenchance vertan", kritisiert VATM-Präsident Peer Knauer: "Die Erhöhung der HVt-Miete um einen zweistelligen Millionenbetrag ist eine unerklärliche Kehrtwende weg von der Planungssicherheit für Investoren."

Die Begründung ist kaum mehr nachvollziehbar: Statt realer Kosten, wie vom VATM nachdrücklich seit Jahren gefordert, werden fiktive Wiederbeschaffungswerte für abgeschriebene uralte Kupferleitungen angesetzt. Statt dann aber fiktive z. B. durchschnittliche langjährige Kostenpositionen einzupreisen, werden tatsächliche Kostenentwicklungen, etwa Kupfer- und Tiefbaupreise, mit einem fiktiven nicht stattfindenden Kupferkabelausbau statt preiswerterer Glasfaser vermischt, was die Kosten nochmals nach oben treibt. Branchenexperten gehen davon aus, dass ein betriebswirtschaftlich angemessener Preis mindestens 30 Prozent unter den jetzigen Entgelten liegen müsste.

Aber es wird noch absurder, kritisiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner: "Die fiktiven Kosten, so die Bundesnetzagentur, stiegen auch deshalb, weil sich wegen der drohenden zukünftigen Glasfasernutzung die Nutzungsdauer des - nur fiktiv neu eingebauten - Kupfers schließlich verkürze. In der Realität verkürzt und verteuert sich aber nichts, weil jedes Unternehmen entweder Abschreibungswerte für bestehende alte Kupferkabel berechnet oder den Neubau zukunftssicher in Glas ausführen würde. Die BNetzA berechnet also zu Lasten der Wettbewerber die Kosten für eine technische und wirtschaftliche Fehlinvestition."

Die Berechnung von Abschreibung oder Glasfaserausbau hätte in jedem Falle eine deutliche Kostensenkung zur Folge. Grützner: "Die wäre zur Verringerung der bestehenden Wettbewerbsverzerrung auch dringend notwendig, weil die Wettbewerber - Telekom und Kabelnetzbetreiber - keine Wettbewerbsnachteile durch eine fiktiv teure TAL haben und mit Niedrigpreisen die Kunden abjagen. Und hier setzt die BNetzA noch einen drauf: Aufgrund dieser nun noch verschärften Wettbewerbsverzerrung sinkt seit langem die Zahl der angemieteten TALs. Sinkende TAL-Anschlusszahlen verteuern aber, so der Regulierer, in der Realität zusätzlich die "Stückkosten" pro TAL. Die konsequente Mischung mit den fiktiven Neubaukosten führt daher zu noch höheren Miet-Preisen, damit zu weiterer Schwächung des Wettbewerbs, sinkenden TAL-Anschlusszahlen und immer weiter steigenden fiktiven Kupfer- Neubaukosten. Ein Zirkelschluss der die Wettbewerbsfähigkeit der ganzen Branche aufs Spiel setzt."

"Unter solchen investitionsfeindlichen Rahmenbedingungen sind die Breitbandziele des Bundes wohl auch eher nur noch fiktiv erreichbar", unterstreicht VATM-Präsident Knauer. Die Folgen für Investitionen und weitern Breitbandausbau in Deutschland sind aus Sicht des VATM gravierend: Die Telekom hat bereits angekündigt, vornehmlich in den Städten auszubauen und erhält hierfür zusätzliche Millionen. Unternehmen, die nur in Glasfaserausbau bis ins Haus ohne TAL-Miete investieren, profitieren in der Theorie. In der Praxis setzen aber die Kabelnetzbetreiber die Niedrigpreise. Daher haben künstlich hohe Vorproduktpreise heute in Wahrheit keine Schutzfunktion mehr gegen drohenden Preisverfall und können damit keinerlei Investitionsanreiz auslösen. "Praktisch alle Unternehmen, die auch auf dem Land ausbauen, sind von einem TAL-Preis abhängig, der nicht politisch - fiktiv - gesetzt wird, sondern den Marktrealitäten entspricht", unterstreicht Knauer.

"Wir hätten selbst auf Basis europäischer Durchschnittspreise und den Vorgaben der EU für deutlich unter neun Euro für die gesamte TAL-Länge kommen müssen", so Knauer. Bei schätzungsweise rund 9,5 Millionen vermieteten TAL und insgesamt weit mehr als einer Milliarde Euro Mietzahlungen an den Ex-Monopolisten pro Jahr bedeute das heutige Preisniveau überhöhte Belastungen in Höhe von jährlich rund 140 Millionen Euro nur für die Anmietung der Leitung - und entsprechende Wettbewerbsnachteile.

Sogar die europäischen Verbraucherschützer hatten gegen die geltenden künstlich hohen TAL-Preise protestiert. Sie hatten sich mit einem Schreiben an die EU-Kommission gewandt.

Zu Recht kritisieren sie, dass hohe Entgelte nachweislich nicht zu einem flächendeckenden Ausbau beigetragen haben. Mit den künstlich hohen Vorproduktpreisen sollten Investitionen der Kabelnetzbetreiber und der Unternehmen, die Glasfaser bis zum Haus und zur Wohnung (FTTB/FTTH) ausbauen, angeregt werden. "Wir müssen endlich erkennen, dass diese Strategie bei der vor uns liegenden politischen Herausforderung nicht mehr hilft, sondern schadet.

Statt rund 80 Milliarden Euro über Jahrzehnte in den Ausbau bis zum Haus/zur Wohnung zu stecken, müssen wir erst versuchen, den zehn Mal billigeren Ausbau bis zum Kabelverzweiger zu schaffen, wenn wir die Ziele der Bundesregierung ernst nehmen", so Knauer.

Der VATM appelliert nachdrücklich dafür, die Rahmenbedingungen investitionsfreundlich zu gestalten - und zwar nicht für einzelne Vorzeigeobjekte, Leuchttürme und Stadtzentren, sondern für alle Bürger auch außerhalb der Ballungsgebiete. "Es kann nicht sein, dass die Bürger länger über hohe Preise die Zeche zahlen, mit Steuergeldern großzügig finanzierten Subventionstöpfen oder gar Universaldienstverpflichtungen, die ausschließlich die zu hohen Kosten auf die Kunden weiter verteilt. Wir fordern die BNetzA dringend dazu auf, wenigstens schrittweise und in einem offenen Dialog mit den Marktteilnehmern moderne investitionsfördernde Regulierungsmaßstäbe zu entwickeln und über geeignete Migrationsschritte die völlig veralteten Berechnungsmethoden zu ersetzen, um damit im Rahmen europäischer Harmonisierungsbestrebungen angemessene Absenkungen der TAL-Miete herbeizuführen."



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