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Die Einkaufsgemeinschaft bestätigt ein neues Rechtsgutachten


Von Lyoness Management GmbH

Eine Kapitalmarktrechtsexpertin der Wirtschaftsuniversität Wien hat ein Rechtsgutachten erstellt, in dem bestätigt wird, dass die Lyoness AG im Zuge ihrer Werbekampagnen nicht gegen das Kapitalmarktgesetz verstoßen hat.
Thumb Insgesamt gab es drei verschiedene zivilrechtliche Entscheidungen in erster Instanz. Daraufhin hat sich das Unternehmen Lyoness dazu entschlossen, Dr. Susanne Kalss, Universitätsprofessorin an der Wirtschaftsuniversität Wien und österreichische Kapitalmarktrechtsexpertin, zu beauftragen den juristischen Sachverhalt erneut zu prüfen. Nach eingehender Beschäftigung mit der Causa, kommt Dr. Kalss zu dem Ergebnis, dass Lyoness im Rahmen der Werbekampagnen 2008 bis 2010 nicht gegen das Kapitalmarktgesetz verstoßen hat. Es wurden auch die Anzahlungen auf zukünftige Einkäufe geprüft und auch dabei konnten keine Gesetzeswidrigkeiten festgestellt werden. Das Gutachten widerspricht somit ganz klar der Position von Kläger-Anwalt Eric Breiteneder. Dieser spricht in einer Presseaussendung Ende März von 220 Mandaten und einer enormen „Klagswelle“ gegen Lyoness. Fakt ist allerdings, dass der Anwalt lediglich auf zehn Klagen in den letzten zwei Jahren verweisen kann. Einer der zehn Fälle gegen Lyoness wurde bereits rechtskräftig und kostenpflichtig abgewiesen. Drei Entscheidungen fielen in erster Instanz für seine Mandanten aus. Die anderen sechs Verfahren sind derzeit noch nicht abgeschlossen, da sie unterbrochen wurden. Der gesamte Sachverhalt im Detail: Im Sommer 2011 wurde die erste Klage gegen Lyoness eingebracht. Breiteneder forderte im Zuge dessen, Zahlungen an ein ehemaliges Lyoness-Mitglied. Die Klage wurde sehr stark medial inszeniert und wurde im Sommer 2012 allerdings kostenpflichtig abgewiesen. Der Mandant verzichtete schließlich auf Rechtsmittel. Bei drei weiteren Klagen wurden ausschließlich Aspekte des Kapitalmarktgesetzes behandelt. Dabei ging es um eine einmalig durchgeführte Werbekampagne von Lyoness in den Jahren 2008 bis 2010. Den Mandanten wurde erstinstanzlich rechtgegeben und die Einkaufsgemeinschaft verzichtete auf Rechtsmittel. Aus unternehmerischen Gründen einigte man sich finanziell mit den Klägern. Dadurch dass Lyoness auch nach der Urteilsverkündung von einer korrekten Handlungsweise überzeugt war, wurde Universitätsprofessorin Dr. Susanne Kalss beauftragt, ein Rechtsgutachten zu erstellen. Die sechs weiteren Klagen, die von Rechtsanwalt Breiteneder eingebracht wurden, wurden aufgrund einer weiteren Gutachterphase zurzeit von den Gerichten unterbrochen. Breiteneder geht seit mehreren Jahren nun systematisch gegen Lyoness vor. Er nimmt eine gezielte Mandanten-Akquise vor und stellt gewisse Sachverhalte oftmals unrichtig und unvollständig dar. So geschah es zum Beispiel in einer APA-Meldung vom 29. März 2013. Dabei wurde eine Pauschalaussage zur Rückerstattung von Investments auf Kulanzbasis verfälscht zitiert. Das Statement das hier abgegeben wurde, ist absolut nicht korrekt. Da man bei Lyoness gar keine Möglichkeit hat eine Investition zu tätigen, kann auch kein Investment rückerstattet werden. Alle Zahlungen, die von den Mitgliedern getätigt werden, stellen Käufe dar. Für diese Käufe besteht selbstverständlich die Möglichkeit einer Rückerstattung im Rahmen der gesetzlichen Rücktrittsmöglichkeiten. Wenn sich die Lyoness Mitglieder direkt an das Unternehmen wenden, ist die Einkaufsgemeinschaft auch bemüht eine Kulanzlösung zu finden.

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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Silvia Weihs, verantwortlich.

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