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Betriebe müssen die Mitarbeiter neu zählen


Von ADP

Kleinere Unternehmen kennen sie seit Langem, die "Lohnfortzahlungsversicherung". Bisher im alten Lohnfortzahlungsgesetz aus dem Jahre 1969 geregelt, wird dieses ab 1. Januar 2006 durch das neue Aufwendungsausgleichsgesetz, kurz AAG, abgelöst.
Thumb Dabei sind von den Unternehmen gravierende Neuerungen zu beachten: Die Versicherung für die Aufwendungen bei Mutterschaft wird auf alle Unternehmen ausgedehnt, unabhängig von der Beschäftigtenzahl. Die Erstattung bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wird auf alle Arbeitnehmer, also auch auf Angestellte erweitert. Unternehmen, die bisher noch nicht mit der Lohnfortzahlungsversicherung befasst waren müssen prüfen, ob sie durch die Neuregelungen nunmehr ebenfalls zum Kreis der betroffenen Betriebe gehören. An dieser Versicherung nehmen alle Firmen teil, die regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. Bei der Ermittlung der Anzahl der Arbeitnehmer werden einige Personenkreise wie Auszubildende und Schwerbehinderte unberücksichtigt gelassen. Teilzeitbeschäftigte werden anteilig entsprechend ihrer wöchentlichen Arbeitszeit nach einer festgelegten Tabelle angerechnet. So können bei vielen Teilzeitbeschäftigten mit geringer Wochenstundenzahl auch Betriebe mit über 100 Mitarbeitern in die Entgeltfortzahlungsversicherung einbezogen werden. Die Ermittlung erfolgt durch Eigenfeststellung durch den Arbeitgeber. Weitere Informationen sind im Internet unter www.umlage2006.de abrufbar. Hier ist auch ein PC-Programm zur Berechnung der Beschäftigtenzahlen erhältlich.


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