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Zwischen IST und SOLL: Festlegungsrunde der TAL-Entgelte


Von SBR Juconomy Consulting AG

SBR-Gutachten zu Engtelten für entbündelte TAL

Ab 1. Juli 2013 sieht die BNetzA eine Erhöhung der Preise für die entbündelte Teilnehmeranschlussleitung (TAL) vor - von gegenwärtig 10,08 Euro (netto) auf 10,19 Euro (netto) am Hauptverteiler (HVt). Dabei hat das Beratungsunternehmen SBR Juconomy, das...
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Düsseldorf/Bonn, 24.06.2013 - Ab 1. Juli 2013 sieht die BNetzA eine Erhöhung der Preise für die entbündelte Teilnehmeranschlussleitung (TAL) vor - von gegenwärtig 10,08 Euro (netto) auf 10,19 Euro (netto) am Hauptverteiler (HVt). Dabei hat das Beratungsunternehmen SBR Juconomy, das vom Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) beauftragt wurde, die maximale Entgelt-Höhe von 7,20 Euro konstatiert - angelehnt an der geplanten EU-Preisregulierung. Damit Investitionsanreize beim ländlichen Breitbandausbau geschaffen werden, ist eine spürbare Absenkung der TAL-Kosten für die City-Carrier notwendig. Die jüngste Entscheidung der BNetzA, die monatlichen Preise am Schaltverteiler geringfügig zu reduzieren, führt im Gesamt-Komplex TAL-Entgelte zu keinem relevanten Investitionsschub, zumal diese Absenkung durch die gleichzeitige massive Erhöhung anderer Entgelte mehr als aufgezehrt wird. Zudem wären für eine Ausweitung des bewährten Schaltverteilerkonzepts weitere Rahmenbedingungen, wie die Aufhebung der 1-Mbit/s-Grenze, von Nöten.

"Die Erhöhung der TAL-Entgelte am HVt ist äußerst kritisch für den weiteren Breitbandausbau in Deutschland, insbesondere dann, wenn deutlich wird, dass der Netto-Preis unter Berücksichtigung alle relevanten Faktoren eigentlich bei höchstens 7,20 Euro liegen darf", äußert sich Ralf Kleint, Präsident des BREKO, zur Veröffentlichung des Gutachtens. Stephan Albers, Geschäftsführer des Verbandes, ergänzt: "Jede Erhöhung bedeutet ein Dämpfer für die Investitionsbereitschaft der City- und Regional-Carrier. Da nützt auch nichts der im Gegenzug reduzierte Netto-Mietpreis am Kabelverzweiger (KVz), der von der BNetzA vorgeschlagen wurde - von 7,17 Euro auf 6,79 Euro. Denn um von der Absenkung profitieren zu können, damit Glasfaser am KVz gelegt werden können, müssen die Investitionsmittel zunächst am HVt verdient werden. Und die HVt-TAL ist ein wesentliches Invest und hätte entsprechend gesenkt werden müssen." Auch jüngste Entscheidung der BNetzA, die Überlassungsentgelte am Schaltverteiler zu reduzieren - von 8,01 Euro (netto) auf 7,71 Euro (netto) haben keinen Mehrwert für die City-Carrier. Im Gegenteil: Durch die gleichzeitige drastische Erhöhung der Entgelte für die Übermittlung der notwendigen Planungsinformationen (Netzinfrastrukturskizze) wird der Ausbau der gerade für die Verbesserung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum wichtigen Schaltverteiler massiv erschwert und mit deutlich höheren Kosten verbunden. Ein weiteres Hindernis um die Datengeschwindigkeit in ländlichen Regionen zu verbessern, stellt die Beschränkung dar, nach der Schaltverteiler nur in Gebieten mit einer Versorgung von unter 1 MBit eingesetzt werden dürfen. Schließlich fehlen als Folge der Erhöhung des HVt-TAL-Entgeltes auch für den Ausbau von Schaltverteilern wichtige Investitionsmittel.

Schon im letzten Jahr hatte die EU-Kommission ihre Vorschläge für eine Neugestaltung der Preisregulierung in Europa unterbreitet. Zwar ist die Empfehlung der EU-Kommission noch im Entwurfsstadium, sie wird aber in Kürze in Kraft treten. Mit diesen neuen Vorgaben der EU-Kommission sollte eine Trendwende zu mehr Investitionen in Infrastruktur in Europa eingeläutet werden. Um dies zu erreichen, schlägt die EU-Kommission unter anderem vor, die Ist-Kosten für Tiefbauinvestitionen bei der Preisregulierung zu berücksichtigen. Da diese Investitionen in Telekommunikationsnetzen seit langem abgeschrieben sind, führen die neuen Vorgaben der EU-Kommission zu einer Absenkung der Entgelte. Darüber hinaus sollen auch die modernsten Netze als Grundlage für die Kostenberechnungen herangezogen werden, was ebenso zu einer Absenkung führt.

Als die Bundesnetzagentur die Entgelte für die TAL-Vorleistungsprodukte für den Zeitraum ab 1. Juli 2013 in diesem Frühjahr ermittelte und daraufhin die nationale Konsultation und die internationale Koordinierung begann, hatte sie die Pläne aus Brüssel nicht beachtet und eine Erhöhung angeordnet. Wie das Gutachten von SBR Juconomy Consulting AG belegt, hätten aber die Preise um circa 3 Euro (netto) auf maximal 7,20 Euro (netto) abgesenkt werden müssen, um den EU-Vorgaben zu entsprechen. Ernst-Olav Ruhle, CEO bei SBR Juconomy Consulting stellt fest, dass "die Kosten anhand der Umstellung auf tatsächliche Tiefbaukosten und moderne Technologien bei der Bewertung um ca. 30 Prozent niedriger sind, als die BNetzA ermittelt hat. Die von der Regulierungsbehörde ermittelten überhöhten Preise schaden nicht zuletzt auch den Endkunden."

Finden Sie hierzu eine entsprechende Grafik.

Aus Sicht der Studienautoren und des BREKO ist es daher erforderlich, dass die BNetzA eine Neubewertung und Berechnung vornimmt, um sich im harmonisierten EU-Rahmen zu bewegen.



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