Wer Unfallflucht begeht, macht sich nicht nur strafbar, sondern bekommt auch den eigenen Fahrzeugschaden nicht durch eine bestehende Vollkaskoversicherung ersetzt. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), weist auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg (4 U 85/11) hin.
Ein Autofahrer kam in einer Baustelle von der Fahrspur ab und demolierte mehrere Bauzaunteile, zwei Stahlpaletten und einen Betonfülltrichter. Trotzdem fuhr er mit seinem beschädigten Fahrzeug weiter. Mehrere Bauarbeiter, die den Unfall beo-bachtet hatten, verständigten die Polizei, die den Fahrer ermittelte. Dieser meldete sich jedoch erst am Folgetag bei der Polizei.
Den an seinem Fahrzeug entstandenen Schaden wollte er über die bestehende Vollkaskoversicherung regulieren lassen. Damit kam er jedoch bei der Versicherungsgesellschaft und vor Gericht nicht durch. Laut dem Oberlandesgericht Naumburg hätte er am Unfallort auf die kurze Zeit später eintreffende Polizei warten müssen. Dann hätte die Polizei ermitteln können, ob er unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand. Da er durch sein rechtswidriges Verhalten diese Feststellungen verhindert habe, gehe das zu seinen Lasten. Die Versicherungsgesellschaft dürfe daher nach den geltenden Versicherungsbedingungen ihre Leistung verweigern.
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