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'B17' - Verkehrssicherheit und MPU


Von MPU Beratung BW

Die positiven Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit für Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Projekt 'Begleitetes Fahrens' sind unter Experten mittlerweile völlig unbestritten.
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Diese jungen Fahrerinnen und Fahrer dürfen bereits im Alter von 17 Jahren zusammen mit einer eingetragenen Begleitperson im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein.

Durch diese begleitete Praxiserprobung, es werden dabei im Vergleich zu einer "normalen" Auto- Fahrschulausbildung immerhin etwa zusätzliche 3000 Kilometer im meist innerörtlichen oder Wohnort nahen Bereich zurück gelegt. Dabei werden die im Realverkehr vorkommenden, gefährlichen Situationen unter "Hilfestellung" erlebt. Meist handelt es sich bei der Begleitperson um Mutter, Vater oder einen anderen nahen Verwandten, also eine Respekt- und Vertrauensperson für die Jugendlichen. Der in diesem Begleitjahr erworbene Erfahrungsschatz bewirkt, dass auch danach Situationen besser gemeistert werden können, wenn sie mit 18 Jahren ohne Begleitung oder mit gleichaltrigen Freunden unterwegs sind. Untersuchungen haben ergeben, dass die erst genannte Personengruppe um 23 % weniger in Unfälle verwickelt ist als Personen, die mit 18 Jahren sofort alleine oder nur mit ihren Altersgenossen unterwegs sind. Diese haben eine ganz normale Führerscheinausbildung in einer Fahrschule hinter sich und können nicht auf die Erfahrungen der "Begleitung" zurückgreifen.

Des weiteren haben Untersuchungen ergeben, dass die Gruppe der begleiteten 17-jährigen um mehr als 20 % weniger an erheblichen Verkehrsverstößen beteiligt sind. Damit sind die Verkehrsverstöße gemeint, die zu Punkten in Flensburg führen. Diese Punkte führen bei einer Ansammlung von derzeit maximal 18 Punkten, zur Anordnung einer so genannten Punkte- MPU. Was das bedeutet und was das genau ist kann unter http://www.mpu-stuttgart.de nachgelesen werden.

Für die Häufigkeit für diese Personengruppe der "begleiteten Jugendlichen", die eine Punkte- MPU machen werden heißt das für die Zukunft, dass als logische Folge die Fallzahlen sinken werden. Weniger "Medizinisch- Psychologische- Untersuchungen" wegen Punkten für diese Gruppe gibt es, weil durch die sinkende Anzahl von Verkehrsdelikten insgesamt auch weniger MPU- Anordnungen wegen Verstößen während der Probezeit kommen werden. Auch hier wirkt für das erste Probezeit- Jahr, die durch die Begleitperson vorhandene Kompetenz, positiv auf das Verhalten der Jugendlichen aus.

Allerdings muss bemerkt werden, die Verringerung der jährlich durchgeführten MPU´s wird sich, trotz der zwar positiven Entwicklung für diese überschaubare Gruppe, kaum wesentlich verändern. Der Großteil von Gutachten die erstellt werden, bezieht sich auf den Hintergrund von Fahrten nach Drogen- oder Alkoholkonsum. Da diese Fahrten selten in der ersten Phase des Führerscheinbesitzes passieren, werden wir auch weiterhin mit etwa 100.000 Untersuchungen pro Jahr rechnen müssen.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Kurt Stranz (Tel.: +49 7153 6199659), verantwortlich.

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