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Verbraucherrechterichtlinie: Der Händlerbund informiert umfassend zum Widerrufsrecht 2014


Von Händlerbund Management AG

Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie tritt am 13. Juni 2014 in Kraft und wird zahlreiche Änderungen für Käufer und Verkäufer im Online-Handel mit sich bringen. Da das Widerrufsrecht von dem neuen Gesetz besonders stark beeinflusst...
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Leipzig, 16.07.2013 - Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie tritt am 13. Juni 2014 in Kraft und wird zahlreiche Änderungen für Käufer und Verkäufer im Online-Handel mit sich bringen. Da das Widerrufsrecht von dem neuen Gesetz besonders stark beeinflusst wird, informiert der Händlerbund schon jetzt in einem umfangreichen Hinweisblatt über die Änderungen.

Wer sich bereits im Vorfeld mit dem neuen Widerrufsrecht auseinandersetzen möchte, kann sich bequem auf die neuen Vorschriften einstellen und ist zum Zeitpunkt der Umstellung vor Abmahnungen geschützt. Das Hinweisblatt des Händlerbundes erläutert die neuen Regelungen und zeigt, wie diese umgesetzt werden können.

Zukünftig wird es innerhalb der Europäischen Union keine unterschiedlichen nationalen Widerrufsfristen mehr geben. Stattdessen gibt es eine einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Das derzeitige optionale Rückgaberecht ? welches bislang noch anstelle des Widerrufsrechts vereinbart werden kann - entfällt ersatzlos. Das Hinweisblatt des Händlerbundes erläutert zahlreiche Punkte die Händler und Verbraucher über die neue Widerrufsfrist wissen müssen, informiert über die korrekte Erklärung des Widerrufs und zeigt die neu hinzukommenden Ausnahmen vom neuen Widerrufsrecht auf. Informiert wird außerdem über die neuen Kostenregelungen für Hinsendung und Rücksendung im Widerrufsfall, Rücksendefristen und das Zurückbehaltungsrecht.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie wird es auch eine neue Widerrufsbelehrung geben. Wie diese aussehen kann und was sie beinhalten muss, zeigt die Musterwiderrufsbelehrung des Händlerbundes.

Verbraucher sind bei der Geltendmachung ihres Widerrufsrechts ab Juni 2014 nicht mehr an die Schriftform gebunden. Online-Händler können ihren Kunden ein Widerrufsformular zur Verfügung stellen, das diese einfach ausfüllen und dem Händler übermitteln. Wie dieses aussehen könnte zeigt der Händlerbund mit einem Musterwiderrufsformular.

Der Händlerbund leistet mit diesen Dokumenten eine Hilfestellung, damit Händler sich gezielt auf das Gesetz und die damit verbundenen Umstellungen vorbereiten können. So können sie auch mit allen Turbulenzen, die den E-Commerce mit der Verbraucherrechterichtlinie 2014 erwarten, mithilfe des größten Onlinehandelsverbands Europas einfach sicher handeln.



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