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Journalisten als Spammer klassifiziert: Net at Work warnt vor dem Einsatz klassischer Antispam-Filter


Von Net at Work Netzwerksysteme GmbH

False Positives vereiteln korrekte Presseplatzvergabe beim NSU-Prozess

Aktuellen Medienberichten zufolge haben fehlerhaft eingestellte Spam-Filter zu einer inkorrekten Vergabe der Presseplätze beim NSU-Prozess geführt. So berichtet das Magazin Focus Online, dass die E-Mails einiger Medienvertreter im Oberlandesgericht (OLG)...
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Paderborn, 17.07.2013 - Aktuellen Medienberichten zufolge haben fehlerhaft eingestellte Spam-Filter zu einer inkorrekten Vergabe der Presseplätze beim NSU-Prozess geführt. So berichtet das Magazin Focus Online, dass die E-Mails einiger Medienvertreter im Oberlandesgericht (OLG) München als Spam klassifiziert und bei der Vergabe nicht berücksichtigt wurden. Uwe Ulbrich, Geschäftsführer beim Paderborner Software-Haus Net at Work, empfiehlt Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen daher, sich bei der Spam-Abwehr nicht länger auf klassische Filtertechnologien zu verlassen: "IT-Verantwortliche müssen darauf achten, dass ihre Antispam-Lösung die Absender blockierter E-Mails informiert - dann wäre der Image-GAU durch die zu Unrecht geblockten Nachrichten leicht vermeidbar gewesen."

Der Spam-Anteil an der E-Mail-Kommunikation ist nach wie vor extrem hoch, Experten des israelischen Security-Herstellers Commtouch beziffern ihn aktuell auf 74 bis 78 Prozent. Ein starker Spam-Filter ist für Einrichtungen der öffentlichen Hand und für Unternehmen somit nach wie vor unverzichtbar. Bei der Spam-Abwehr erreichen sowohl pattern- als auch reputationsbasierte Filter heute gute Trefferraten. Unabhängig von der Filtertechnologie haben aber alle Lösungen mit dem Problem der sogenannten "False Positives" zu kämpfen: Stellt man den Filter so restriktiv ein, dass er Spam zuverlässig blockt, werden automatisch auch relevante Nachrichten ausgesiebt. Das Beispiel des OLG München zeigt, dass der Schaden durch diese falsch klassifizierten E-Mails erheblich ist, vor allem, weil der Absender nicht erfährt, dass seine Nachricht nicht angekommen ist.

Net at Work geht mit dem eigenentwickelten Antispam-Gateway NoSpamProxy einen anderen Weg: Im Gegensatz zu klassischen Filtern nimmt NoSpamProxy Spam-Nachrichten gar nicht erst an, sondern analysiert sie schon während der Übertragung mit einer Reihe von Text- und Reputationsfiltern - und bricht den Transfer gegebenenfalls ohne Annahme ab. Der Absender erhält in diesem Fall von seinem eigenen E-Mail-Server eine Unzustellbarkeitsnachricht über die gescheiterte Zustellung. Wurde er, wie etwa die Journalisten beim NSU-Prozess, zu Unrecht geblockt, weiß er, dass seine Nachricht nicht zugestellt wurde und kann über einen anderen Weg den Kontakt suchen.

Individueller Level-of-Trust-Filter

Um die Anzahl der False Positives so gering wie möglich zu halten und um sicherzustellen, dass relevante Kommunikationspartner nicht geblockt werden, nutzt NoSpamProxy zusätzlich einen individuellen Level-of-Trust-Filter. "Bei jeder ausgehenden E-Mail hinterlegt das System automatisch Vertrauenspunkte für den Empfänger", erklärt Ulbrich. "Schickt dieser seinerseits eine Nachricht zurück, ist deren Zustellung aufgrund des vorhandenen Vertrauensbonus garantiert - auch dann, wenn die übrigen Spam-Filter eigentlich zu einer Ablehnung führen würden. Mit Viren infizierte E-Mails werden selbstverständlich trotz Vertrauenspunkten weiterhin geblockt."

Weitere Informationen zu den Produkten von Net at Work stehen online unter www.netatwork.de bereit. Für Rückfragen zur Antispam-Lösung NoSpamProxy steht Interessenten der Net at Work Vertrieb entweder unter +49 5251 304-616 oder per E-Mail unter anfragen@netatwork.de zur Verfügung.


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