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Datenschutzregeln werden häufig nicht eingehalten


Von BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.

Datenschutzbeauftragte haben zu wenig Zeit für Kontrollen / Studie "Datenschutz im Personalmanagement" veröffentlicht

Beim Datenschutz in Unternehmen sehen Personalverantwortliche und Daten-schutzbeauftragte noch großen Verbesserungsbedarf. Rund die Hälfte (47 Prozent) hält den Reifegrad des eigenen Regelwerks für gering, nur 16 Prozent bezeichnen ihn als hoch. Das ist...
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Berlin, 14.08.2013 - Beim Datenschutz in Unternehmen sehen Personalverantwortliche und Daten-schutzbeauftragte noch großen Verbesserungsbedarf. Rund die Hälfte (47 Prozent) hält den Reifegrad des eigenen Regelwerks für gering, nur 16 Prozent bezeichnen ihn als hoch. Das ist ein Ergebnis der aktuellen Studie "Datenschutz im Personalmanagement" von BITKOM Consult und Kienbaum.

"Im Laufe der Zeit entstehen in den Unternehmen häufig eine Menge von Einzel-regelungen, in Form von Arbeitsanweisungen, Nutzungsbedingungen, Guidelines oder Betriebsvereinbarungen. Da sie jeweils unterschiedlichen Zielen dienen, entstehen Widersprüche. Regelungslücken sind schwer zu finden und vor allem die Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Einwilligung werden häufig nicht erfüllt", sagt Lars Kripko, Datenschutzexperte bei BITKOM Consult. Die Folge: 42 Prozent der Befragten geben an, dass es hohe Abweichungen zwischen den Datenschutzregeln und der Praxis gibt. Nur in jedem fünften Unternehmen (21 Prozent) sind diese Abweichungen allenfalls gering.

Das Datenschutzniveau eines Unternehmens hängt unmittelbar von einem entsprechenden Regelwerk ab, das die notwendige Erlaubnis zur Verarbeitung von Mitarbeiterdaten beschreibt. So wird darin zum Beispiel definiert, wer auf Bewerberunterlagen zugreifen darf.

Die Studie zeigt auch, wie sich die Qualität der Datenschutzregeln verbessern ließe: Je größer der Anteil der Arbeitszeit ist, den der Datenschutzbeauftragte für seine Datenschutztätigkeit aufbringen darf und damit auch je größer das Unter-nehmen ist, desto besser das Ergebnis. "Es scheint zu gelten: Mehr zeitliche Ressourcen für den Datenschutz führen zu einem höheren Reifegrad des Re-gelwerks", so Kripko. Allerdings führen der Studie zufolge größere zeitliche Ressourcen für den Datenschutz nicht zu einer geringeren Abweichung der Regelwerke von der gelebten Praxis. Kripko: "Die Datenschutzbeauftragten scheinen mit der ihnen zur Verfügung stehenden Zeit im Wesentlichen den Aufbau der Regelwerke voranzutreiben. Für die Kontrolle auf Wirksamkeit oder Einhaltung der Regeln reichen die verfügbaren Ressourcen offenbar nicht aus."

Die vollständige Studie "Datenschutz im Personalmanagement" ist unter www.hr-und-datenschutz.de veröffentlicht (Registrierung erforderlich).


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