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Der Trick mit den Zuschlägen im Sicherheitsgewerbe


Von TeMedia Verlags GmbH

Tipps zur Aufdeckung von Kalkulationsfehlern

Im seinem heute erscheinenden Heft 16/2013 rechnet der Sicherheits-Berater vor, wie Sicherheitsdienstleister (Bewachungsfirmen) ihre Preise bei Ausschreibungen zu Ungunsten ihrer Kunden kalkulieren. Der "Trick" ist so unterschwellig, dass er kaum einem...
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Bonn, 15.08.2013 - Im seinem heute erscheinenden Heft 16/2013 rechnet der Sicherheits-Berater vor, wie Sicherheitsdienstleister (Bewachungsfirmen) ihre Preise bei Ausschreibungen zu Ungunsten ihrer Kunden kalkulieren. Der "Trick" ist so unterschwellig, dass er kaum einem Kunden auffallen dürfte. Grundlage der Fehlberechnungen sind die sogenannten "zuschlagspflichtigen Zeiten" (nachts, sonntags und an Feiertagen), die in der Regel im Bewachungsgewerbe aufgrund der Sicherheitslage kaum zu vermeiden sind.

Der Autor des Beitrags, Stephan Leukert, ist bei der von zur Mühlen'sche GmbH, Sicherheitsberatung, Bonn, als Spezialist für Ausschreibungen von Sicherheitsdienstleistungen tätig. Er bezweifelt auf Basis seiner Expertise, dass diese Zuschläge in allen Fällen richtig berechnet werden. Nach Analyse einer Vielzahl von Auftragsberechnungen bestätigt er einen weit verbreiteten Abrechnungstrick, den er in einer Beispielberechnung erläutert. Zugleich gibt er Tipps, wie solchen Versuchen der einseitigen Vorteilsnahme zu begegnen ist. Der Unterschied zwischen versuchtem Trick und umgesetztem Tipp kann bei einem größeren Auftragsvolumen durchaus mehrere Zehntausend Euro pro Jahr zu Lasten des Auftraggebers betragen.

Der Beitrag ist als Leseprobe auf www.sicherheits-berater.de einsehbar. Für Fragen steht Stephan Leukert unter der Telefonnummer 02 28 / 9 62 93-28 oder per Mail an sl@vzm.de zur Verfügung.



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